fullscreen: Weltporto-Reform

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Unze (28,34 g) für 20 g gelten soll. ISTun rechnen zurzeit 
manche Länder immer noch mit 15 g als Einheit, andere mit 
20 g; manche erheben das gleiche Porto für jede Gewichts 
einheit, andere wieder nur, wie der Normaltarif tut, für die 
erste Gewichtseinheit, während die folgenden billiger sind. Schon 
so ergeben sich vier verschiedene Tarife. Dazu kommen dann 
aber noch die in verschiedenen Ländern bestehenden Seeporto 
zuschläge, die gleichfalls etwa 5 verschiedene Abstufungen 
aufweisen, und die Zuschläge für ausserordentliche Verbindungen. 
So kann man heute wohl noch — ganz abgesehen von den Post 
vereinstarifen — ein gutes Dutzend verschiedener Brief 
tarife im Weltpostverein vorfinden. 1 ) Infolgedessen ergeben 
b Das Normalporto für Briefe im Weltpostverein betrug früher 
25 Centimes für je 15 Gramm, seit dem 1. Oktober 1907 gelten aber nach 
Artikel 5, § 1 des Weltpostvertrags von Rom, vom 26. Mai 1906, 25 Cen 
times für die ersten 20 Gramm vind 15 Centimes für je 
weitere 20 Gramm; unfrankierte Briefe kosten das Doppelte. Die 
Länder, welche nicht die Frankenmünze haben, runden diese Beträge 
in ihrer Münze nach oben oder unten ab und geben den Normalwert 
natürlich nicht genau, sondern nur annähernd wieder. Dasselbe geschieht 
mit dem Gewichtssatz da, wo nicht nach Gramm, sondern nach anderen 
Massen gerechnet wird. Die Unterschiede sind manchmal sehr bedeutend. 
Man würde nun aber sehr irren, wenn man glaubte, dieser 
neue Normaltarif für Briefe sei auch wirklich bereits überall 
eingeführt. Davon sind wir noch weit entfernt. Es herrscht jetzt sogar 
eine besondere Buntscheckigkeit, wie sie vorher, als man einheitlich 
je 15 g mit 25 Centimes bezahlte, nicht da war. Denn es wurden Ab 
weichungen gestattet. 
Artikel III des Schlussprotokolls zum Weltpostvertrag von Rom 
lautet nämlich: „Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 5, § 1 
gilt für die Postverwaltungen, die mit Rücksicht auf die Gestaltung ihres 
inneren Dienstes oder aus sonstigen Gründen den Grundsatz der Erhöhung 
der Gewichtseinheit für Briefe von 15 auf 20 Gramm sowie den Grundsatz 
der Brmässigung des Portos für Briefe, die über die erste Gewichtseinheit 
hinausgehen, von 25 auf 15 Centimes für jeden weiteren Portosatz nicht 
annehmen können, folgende Ubergangsvorsohrift. Diese Postver 
waltungen sind berechtigt, die beiden erwähnten Bestimmungen oder die 
eine öder andere von ihnen auf die bei ihnen aufgelieferten Briefe erst 
anzuwenden, wenn sie hierzu in der Lage sind, und sich in der Zwischen 
zeit nach den vom Washingtoner Kongress hierüber aufgestellteu Vor- 
scliriften zu richten.“ 
Diese Befugnis soll wohl vorzugsweise den innern Tarifen ver 
schiedener Länder Eechnung tragen und es verhüten, dass ihr Weltposttarif
	        
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