Full text : Weltporto-Reform

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Pennyporto  anwenden  wollen,  irgend  ein  Hindernis  in  den  Weg
zu  legen.  Neuseeland  z..  B.  wollte  das  vor  einiger  Zeit,  aber
die  andern  Länder  gingen  nicht  darauf  ein,  obwohl  sie  nicht
genötigt  wurden,  auch  ihrerseits  in  der  Richtung  nach  Neuseeland ­
  eine  gleiche  Herabsetzung  eintreten  zu  lassen.  Man  trug
hier  also  Bedenken,  einen  Portounterschied  von  15  Centimes  in
beiden  Richtungen  zu  genehmigen,  und  trug  andererseits  nicht
Bedenken,  Portounterschiede  von  25  bis  75  Centimes  oder  gar
von  9  —10  Franken  gutzuheissen.  Da  hätte  man  schon  konsequenter ­
  sein  müssen!
Die  Zugestehung  verschiedener  Gewichtseinheiten  bedeutet
auch  einen  Differentialtarif  im  Porto  je  nach  der  Richtung.
lischeu  Kolonien  und  in  den  Vereinigten  Staaten  wird  statt  20  g  stets
1  Unze  (=  28,34  g)  als  Gewichtseinheit  angesetzt,  also  dem  Publikum  ein
grosser  Vorzug  eingeräumt,  sodass  10  Unzen  (283,4  g)  nach  dem  englischen
Weltporjotarif  bloss  16  d  —  1,36  M  kosten,  nach  dem  Normaltarif  aber
stellen  sich  283,4  g  auf  2,35  Pr.  oder  1,90  M,  d.  h.  um  44  Pf.  oder  30%
höher.  Dieser  Normaltarif  mit  dem  20  g-Gewicht,  dessen  Gegenwerte
für  25  und  15  Centimes  ich  zugleich  angebe,  besteht;  in  Deutschland  mit
seinen  Schutzgebieten  (20  Pf.;  10  Pf.),  in  Österreich-Ungarn  mit
Bosnien  und  Herzegowina  (25  und  15  Heller),  in  0  Ländern  mit  der
Franken  Währung;  Belgien,  Bulgarien,  Spanien,  Luxemburg.
Rumänien  und  der  Schweiz  (25  und  15  Centimes),  in  Dänemark,
Schweden  und  Norwegen  (20  Oere  und  10  Oere),  in  Holland  mit  seinen
Schutzgebieten  (I2V2  und  7‘/-2  Cents),  in  Portugal  (50  Reis  und  30  Reis  1
und  seinen  Kolonien,  in  England  (2 l /a  und  P/2  d),  Britisch-Indien
(2'/a  und  P/2  Anna  =  Pence)  nebst  Zanzibar,  Canada  (5  Cents  und  3  Cents  1
und  verschiedenen  anderen  englischen  Kolonien  (Gibraltar,  Malta,  Süd-Nigeria,
  Falklandsinseln,  Goldküste,  Jamaica,  Guayana,  Ceylon,  Hongkong,
Straits  Settlements,  in  entsprechender  Landesmünze)  und  in  Ägypten
(10  und  6  Milliemes).  Ferner  in  den  Vereinigten  Staaten  (5  und  3  Cents),
in  Bolivia  (10  und  6  Centavos)  und  Chile  (15  und  10  Centavos),  in  Japan
und  Korea  (10  Sen  und  Ö  Sen;  20  g  Gewichtseinheit)  und  wohl  auch  noch
in  manchen  anderen  Ländern,  deren  vollzählige  Feststellung  arrs  den  lückenhaften ­
  amtlichen  Quellen  mir  nicht  möglich  war.
2.  Tarif:  einheitlich  je  25  Centimes  für  je  15  g  (ln  britischen  Ländern
Vä  Unze  =  14,17  g)  werden  erhoben:  in  Griechenland,  Italien  (mit  den
Kolonien  Benadir  und  Erythräa),  Montenegro  und  Russland;  ferner  in
Britisch-Stidafrika  (Betschuanaland,  Süd-Rhodesia,  Kapland,  Natal,
Zululand,  Oranjeflusskolonie,  Transvaal),  im  Kongostaat,  in  Liberia
und  in  Mozambique  (portugiesisch);  in  Argentinien,  Brasilien,
Columbien,  Ecuador,  Paraguay,  Peru,  in  Nicaragua,  Costa  Rica
und  San  Domingo,  sowie  Haiti;  in  Persien,  Siam,  Britisch-Nord-
            
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