104.
man auf etwa 700 schätzen kann, aus den Nachweisungen .der Berufs-
statistik erschien völlig unmöglich und mußte daher unterbleiben.
Bei der verhältnismäßig kleinen Zahl von Arbeiterinnen wird man
diesen Verzicht auf nähere Darlegungen in Kauf nehmen können.
Das Ergebnis dieser Berechnungen zeigt die nachstehende Ueber-
sicht, in der sämtliche im Deutschen Baugewerksbund organisierten
Berufe — wenn auch in einer Zusammenfassung mit verwandten
Berufen — enthalten sind.
Von den zum Organisationsbereiche des Deutschen Baugewerks-
bundes gehörenden, durch die amtliche Berufs- und Betriebszählung
ermittelten Bauarbeitern im Deutschen Reiche (ohne Saargebiet und
ohne Danzig) sind
Bau-Werkmeister ...,.... 23000 —= 2,6%
Maurer aller Art 362974 = 1,6,
Betonfacharbeiter ........ 8821= 1,0;
Putzer und Stukkateure ..... 20147 = 23,
Glaser ........... 10254 = 1,2,
Ofensetzer, Töpfer ........ 15048 = 1,7,
Kunststein- und Terrazzoarbeiter 9522 = 1,1,
Asphaltierer ............ 7266= 08,
Brunnenbauer ........... 17837= 02,
Bauhilfsarbeiter aller Art .... 348800 = 39,9,
Lehrlinge .............,. 66619= 76,
Bauarbeiter insgesamt . .. 873 688 — 100,0 %
Durch die Berufszählung sind also rund 874 000 Bau-
arbeiter festgestellt worden, die zum Organisationsbereiche des
Baugewerksbundes gehören. Diese 874 000 Bauarbeiter bilden etwa
4% aller männlichen Erwerbstätigen,
6% aller Arbeiter, Angestellten und Beamten,
9% aller männlichen gewerblichen Arbeiter,
oder mit andern Worten, jeder 28. Erwerbstätige überhaupt oder
jeder 17. Erwerbstätige, der in abhängiger Stellung tätig ist, oder
jeder elfte männliche gewerbliche Arbeiter ist ein Bauarbeiter.
Eine Aufteilung der Bauarbeiter nach gelernten und ungelernten
Arbeitern ist nur in großen Zügen möglich, da die Unterlagen der
Berufsstatistik keine näheren Anhaltspunkte bieten. Der in der Haus-
haltungsliste eingetragenen Bezeichnung kann man nicht ansehen, ob
sich dahinter ein gelernter oder nur ein angelernter Arbeiter ver-
birgt. Rechnet man alle Bauarbeiter, mit Ausnahme der Asphaltierer,