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XII. Kapitel.
1909 wurde die Umlaufsgeschwindigkeit geschätzt als der Gesamtumlauf
(35,1 Milliarden), dividiert durch das in Umlauf befindliche Geld (1,63 Milli
arden), was 21,5 -f ergibt; d. h. ungefähr 22 mal im Jahr, oder einmal in
17 Tagen. Wir schließen, daß die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes im
Jahre 1896 und die Geschwindigkeit im Jahre 1909 ungef ähr 19— beziehungs
weise 22 mal betrug, wobei mit einem mutmaßlichen Irrtum, der im Jahre
1896 auf 2 und im Jahre 1909 auf nicht mehr als 1 zu beurteilen ist, gerechnet
werden kann.
Diese Ergebnisse würden dem Gelde einen langsameren Umlauf zu
weisen, als die meisten der vorgenommenen Schätzungen oder Annahmen.
Wir dürfen aber nicht vergessen, daß Leute wie Nationalökonomen, die am
meisten befähigt sind, über den Umlauf des Geldes nachzudenken, einen
raschen Geldumsatz haben. Sie bewohnen gewöhnlich die Stadt und ge
hören zu den relativ Wohlhabenden, die, wie wir wissen, ihr Bargeld nicht
lange müssig liegen lassen. Arbeiter, besonders die sparsamen, sowie solche
Personen, die monatlich bezahlt werden, halten ihr Geld oft mehrere Wochen
an der Hand, ohne es auszugeben. Landwirte und andere in wenig be
völkerten Distrikten lebende Leute behalten es selbst für Monate. Aller
Wahrscheinlichkeit nach ist die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes unter
den verschiedenen Klassen und Ortsverhältnissen grundverschieden.
Wir können nun die Jahre 1896 und 1909 in bezug auf das in Umlauf
befindliche Geld, die Depositenumlaufsmittel, deren Geschwindigkeit und
ihren Gesamtumlauf wie folgt vergleichen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
G
G'
U
V
GU
G'U'
GU+G'U'
1896
0,87
2,68
19
36
16
97
113
1909
1,63
6,75
22
54
35
364
399
Unsere nächste Aufgabe ist, zwischen die Zahlen 19 (im Jahre 1896)
und 22 (im Jahre 1909) für U weitere Schätzungen einzuschalten. Die
Resultate sind in nachstehender Tabelle veranschaulicht:
Schätzungen von U, von 1896—1909 1 ).
1896
19
1903
21
1897 .
19
1904
21
1898
20
1905
22
1899
22
1906
22
1900
20
1907
21
1901
22
1908
20
1902
22
1909
*) Bezüglich der Methode zur Berechnung dieser Tabelle siehe § 8 des Anhanges zu
diesem (XII.) Kapitel.