Full text: Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

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tl 
83800 BETRIEBSLEITER 
/ 8600 MITHELFENDE 
, ANGEHÖRIGE 
4 
20900 KAUFMÄNNISCHE 
ANGESTELLTE 
"4900 TECHNIICHE 
ANGESTELLTE 
Schaubild 15. Das Personal im Hoch-, Eisenbeton- und 
Tiefbaugewerbe. 
In der Gruppe der Betriebsleiter sind zunächst alle Personen 
nachgewiesen, die man als „Selbständige“ zu bezeichnen pflegt: die 
Leiter auf eigene Rechnung. Die Leiter kleiner Maurer- und Zim- 
mereibetriebe sind dabei zunächst ohne Unterschied neben die 
Inhaber großer Baufirmen gestellt. Sodann sind in diese Gruppe 
auch alle beamteten Betriebsleiter aufgenommen: Direktoren von 
Baugesellschaften, Filialleiter und dergleichen. Die Grenze zwischen 
dieser Gruppe und der folgenden Gruppe der Angestellten wird 
dadurch fließend. 
In die Gruppe der mithelfenden Angehörigen sollten nach den 
Anleitungen des Gewerbebogens nur solche Familienmitglieder auf- 
genommen werden, die im Betriebe „nur helfend“ tätig sind. Im 
Baugewerbe wird man jedoch annehmen können, daß die hier auf- 
geführten Personen, zumal es sich fast nur um Männer handelt, voll- 
wertige Arbeitskräfte sind und den Angestellten und Arbeitern ohne 
weiteres gleichgestellt werden können. 
Unter dem Verwaltungspersonal sind alle Verwaltungs- und 
Bürohilfskräfte nachgewiesen: Schreiber, Buchhalter, Kontoristen 
und dergleichen mehr. Im technischen Personal sind in erster Linie 
Ingenieure, Architekten, Werkmeister enthalten. : Sodann sind auch
	        
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