Full text: Dem Reichsverband der deutschen Volkswirte (R. D. V.) zur Feier seines 25jährigen Bestehens zu Berlin im Februar 1927 gewidmet von der Friedrich List-Gesellschaft

grierender Teil der Lehre. Während hier grundlegendes Axiom ist, 
daß allgemeiner freier Weltverkehr, wenn er „unter den gegenwärti- 
gen Verhältnissen“ ohne Vernichtung der schwächeren Länder möglich 
wäre, die schlechthin vorteilhafteste Verfassung ist, so gilt es dem Ver- 
fasser der Outlines als durchaus fraglich, ob das Ziel der höchsten 
wirtschaftlichen Produktion nicht durch den ewigen Kampf der Inter- 
essen der Nationen besser und schneller erreicht wird! Daher werden 
hier keine technischen Wege zur Handelsfreiheit angegeben, sondern 
diese ist nur erreichbar durch politische Unterwerfung unter Eng- 
land, also durch die „Universalmonarchie‘‘. Napoleon würde diese 
Aufgabe gern für England durchgeführt und den klassischen Grund- 
satz der allgemeinen Handelsfreiheit in seinem Weltreich zur Verwirk- 
\ichung gebracht haben. Handelsfreiheit ist hier für Amerika nur zu 
realisieren als ein „general law of nations founded upon English 
Power‘“100, 
Vor allem Streit ist die Beschreibung der Lehren Lists in ihrer 
Differenzierung zu leisten. Preisschrift und Nationales System sind 
wie gezeigt über zwei gedanklichen Polen errichtet, von beiden füh- 
ven rationale Denkströme durch das ganze Gebäude, welche ohne ge- 
dankliche Vereinigung und ohne Sieg einer derselben neben einander 
liegen. Das rationale Gedankensystem zerfiele ebensosehr ohne die 
Grundlegung in der Wohlfahrt der Menschheit und der Welthandels- 
freiheit wie durch Wegnahme der zweiten Basis: die Mehrzahl der 
sxistierenden Nationen, 
Die „nationale“ Sehrichtung bleibt also neben der zuerst gekenn- 
zeichneten erhalten und zwar nicht nur für die Politik der Erziehungs- 
stufen, sondern auch in der Wirtschaftspolitik der vierten Stufe, 
welche in den rationalen Schemata freihändlerisch ist. Sieht nämlich 
List auf konkrete Nationen oder spricht er als Zolltechniker, so lautet 
auch für die Suprematiemacht seine Lehre anders: So am Schluß der 
Preisschrift: wenn eine Nation in jeder Beziehung die Konkurrenz- 
Fähigkeit besitzt, soll sie die Zölle nur soweit herabsetzen, daß eine 
mäßige auswärtige Konkurrenz möglich ist!%l, Ferner: „Une fois le 
marche interieur completement assuree au manufactures nationales on 
ne la (concurrence) doit admettre qu’a partager avec les fabricants 
interieurs ]e benefice de surcroit annuel des demandes. ..‘“; aber schon 
bei einer superiorit& momentane der auswärtigen Fabriken „... il faut 
que le mouvement descendant de taux fix6s ... s’arröte jusqu’'a ce 
que l’&quilibre soit rötabli . ..“102, 
Der fremde Import darf also, wie vorher genau angegeben ist, nur 
einen Teil bisherigen Zuwachses der Nachfrage erhalten und bei jeder 
auch nur momentan größeren Marktüberlegenheit soll ein einfacher 
Ministerialerlaß stets und sofort die Zölle wieder erhöhen. Niemals 
geht von hier ein Weg zu dem prinzipiellen Freihandel, der 
sine Auslese der nationalen Industriezweige bringen würde. 
Hundert andere Materialbelege würden nicht weiterführen: jeder 
prinzipiellen Ansetzung der freihändlerischen Zukunft lassen sich 
gleich viele entgegengesetzte Anschauungen gegenüberstellen. 
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