Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

gesprochen  worden.  Bei  Beratung  des  preußischen  Gesetzes
betreffend  die  öffentlichen  Feuerversicherungsanstalten  im  Jahre
1910  bezeichnten  sowohl  der  Bankier  Delbrück,  wie  der
Finanzminister  v.  Rheinbaben  die  Heranziehung  kapitalkräftiger ­
  Käuferkreise  als  Hauptmittel,  um  den  Kursstand  der
Staatsanleihen  zu  bessern.  Zu  den  Käufern  rechneten  sie  außer
den  Sparkassen  die  privaten  Versicherungsunternehmungen.
Beide  Redner  gaben  damals  der  Erwartung  Ausdruck,  daß  diese
Kreise  freiwillig  ihren  Bestand  an  Staatspapieren  vergrößern
würden.  Für  den  Fall  aber,  daß  diese  Erwartung  getäuscht
werde,  wurde  ein  gesetzlicher  Zwang  zur  Kapitalanlage  in
Staatspapieren  befürwortet  bezw.  in  Aussicht  gestellt.  Delbrück ­
  scheint  allerdings  später  von  dieser  Auffassung  abgekommen ­
  zu  sein,  denn  in  seiner  Herrenhausrede  vom  8.  April
1911  bemerkte  er:  „Für  die  Versicherungsgesellschaften  rede  ichl
einer  gesetzlichen  Regelung  der  Frage  nicht  das  Wort,  bin
aber  doch  dafür,  daß  man  einen  mehr  oder  weniger  sanften
Druck  nach  der  Richtung  ausübt,  daß  die  Versicherungsgesellschaften ­
  mehr  als  bisher  Staatspapiere  erwerben“.  Der  Finanzminister ­
  v.  Rheinbaben  gab  ferner  zu,  daß  die  Vorschrift,
wonach  25  o/o  des  Vermögens  in  Staatspapieren  anzulegen  sind,
für  die  Feuersozietäten  von  keiner  einschneidenden  Bedeutung
sei,  weil  viele  derselben  den  vorgeschriebenen  Prozentsatz  in
diesen  Werten  bereits  besäßen.  Der  Vorschrift  sei  aber  prinzipielle ­
  Bedeutung  deshalb  beizumessen,  weil  sie  die
Grundlage  für  ein  Vorgehen  gegen  andere  Unternehmungen ­
  auf  gesetzgeberischem  Wege
schaffen  wolle.  Dieser  Ansicht  stimmte  das  preußische  Abgeordnetenhaus ­
  in  der  weiter  oben  mitgeteilten  Resolution  im  Juli  1910
ausdrücklich  zu.  Endlich  äußerte  der  derzeitige,  preußische
Finanzminister  Dr.  L  e  n  t  z  e  bei  Besprechung  des  Sparkassengesetzes ­
  im  preußischen  Abgeordnetenhaus,  daß  die  Erhebungen
betreffend  die  Erstreckung  des  Anlagezwanges  auf  die  Versicherungsgesellschaften ­
  noch  nicht  zum  Abschluß  gekommen
seien.  Zeitungsmeldungen  zufolge  soll  eine  derartige  Vorlage
gegen  Ende  dieses  Jahres  zu  erwarten  sein.  Auch  in  der  einschlägigen ­
  Literatur  wird  der  Vorschlag,  die  Kapitalanlage-
            
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