Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

bb 
kostspieligere Vorkehrungen für wissenschaftliche Forschung und 
Lehre sind seitdem staatlichen oder fürstlichen Charakters ver⸗ 
blieben. Allein hinter dieser Hülle der Bewegung barg sich 
doch ein Kern freier Berufsbetätigung auf wissenschaftlichem 
Boden, wenn auch erst langsam keimend; und in der humanisti⸗ 
schen Zeit schon schuf er sich in gelehrten Akademien, in den 
sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts dann in naturwissenschaft— 
lichen Gesellschaften auch die ersten eignen Organe. 
Das gelehrte Berufsleben ist darum doch während des 
ganzen individualistischen Zeitalters der Hauptsache nach beamt— 
lichen, staatlichen und — vornehmlich aus der mittelalterlichen 
Entwicklung her — auch kirchlichen Charakters geblieben; zwar 
gab es hier und da freier Wissenschaft und freiem Berufe 
lebende Gelehrte, Naturforscher, Ingenieure, Ärzte, aber im 
ganzen waren Staat und Kirche Nährstätten des gelehrten Berufs, 
der damit vornehmlich in Theologie und Jurisprudenz aufging. 
Es ist ein Zusammenhang innerer Entwicklung und äußerer 
beruflicher Formgebung, ohne den die geistige Kultur des inneren 
Deutschlands vom 16. Jahrhundert ab kaum verständlich ist. 
Die Folge war natürlich eine überaus konservative Haltung 
der gelehrten Berufskreise, sowie die Neigung, außer der Theo— 
logie und Jurisprudenz, diesen polytechnischen Disziplinen der 
Geisteswissenschaften, gelehrte Berufsarten freierer Form über— 
haupt nicht anzuerkennen. So galt sogar der Lehrerberuf lange 
Zeit hindurch als Durchgangsberuf für Theologen, bis erst die 
Entwicklung des humanistischen Gymnasiums seit dem Ende des 
18. Jahrhunderts diese Kombination, wenn auch noch nicht 
überall voöllig, auflöste; und freie literarische Berufskreise im 
Unterschiede von besoldeter gelehrter Tätigkeit haben sich im 
inneren Deutschland ebenfalls erst in der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts, also jenseits der Grenzen des individualistischen 
Zeitalters zu entwickeln begonnen. Noch heute aber herrscht auf 
deutschem Boden aus diesen Zusammenhängen her häufig genug 
eine gewisse Enge gelehrten Bewußtseins, die nur zünftige Ver— 
dienste gelten lassen möchte. 
Gleichwohl war auch in dieser Gestalt mit dem Aufkommen 
Siebzehntes Buch. Erstes Kapitel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.