Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

seines eigenen Wesens als die seinen Bestrebungen am meisten ent- 
sprechende Form geschaffen hat“®). 
Bei freiem Wettbewerb, d. h. „wenn jedermann vollständig un- 
behindert ist, sowohl die Beschäftigung, die er passend findet zu 
wählen, wie auch dieselbe, so oft er es für angemessen hält, zu ver- 
ändern“ (Definition von Adam Smith) werde die Konkurrenz zum 
allgemeinen Ordnungsprinzip der ganzen Wirtschaft. Denn der 
freien Konkurrenz‘ wohne eine selbstregulierende Kraft inne, die 
dem Gemeinwohl diene, da sie eine Güterversorgung zu möglichst 
niedrigen Preisen gewährleiste. Die Lehre der klassischen National- 
ökonomie war: dort, wo das Angeboi zu gering ist und die Preise 
dadurch im Verhältnis zu den Kosten zu hoch sind, wird durch die 
reiche Verdienstmöglichkeit neue Konkurrenz angelockt. Diese ver- 
mehrt das Angebot und bringt die Preise auf die richtige Basis, so 
daß nur noch die üblichen Gewinne erzielt werden. Übersteigt im 
umgekehrten Fall das Angebot die Nachfrage, decken also die Preise 
die Produktionskosten nicht, so würde der freie Wettbewerb An- 
gebot und Nachfrage wieder in Einklang bringen, indem er die Aus- 
lese der Tüchtigsten. herbeiführt. Die verdrängten Wettbewerber 
aber würden dorthin gelenkt, wo sie einen günstigeren Boden für 
ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu finden hofften. Somit wird durch 
das ungehinderte private Erwerbsstreben, durch die freie Konkur- 
renz, eine ideale Verteilung der Produktionsgüter herbeigeführt. 
Kurz, das Allgemeinwohl der Menschheit wird am besten gefördert, 
wenn man die Menschen einfach sich selbst überläßt, d. h. dem zu 
folgen, was sie als ihren privaten Vorteil ansehen. 
Die gänzlich freie Konkurrenz isolierter Individuen als Grund- 
lage der volkswirtschaftlichen Entwicklung setzt eine Bewegungs- 
freiheit des individuellen Ertragsstrebens voraus, nicht nur eine 
Freiheit in der Aufnahme einer bestimmten Produktion, sondern 
auch eine Bewegungsfreiheit von einer Produktionsrichtung weg zu 
einer andern hin. Diese Änderungsmöglichkeit bestand wohl zu der 
Zeit, als die Lehre vom Segen der freien Konkurrenz, die unter dem 
Namen des ‚„laissez-faire‘ bekannt ist, entstand. Es war die Periode 
der ersten großen Umwälzungen, in der Sombartschen Termino- 
logie als Frühkapitalismus bezeichnet; sie charakerisiert sich folgen- 
dermaßen: „Die Wirtschaftssubjekte (kapitalistischen Unternehmen) 
tragen noch ein halb feudales, halb handwerkliches Gepräge, je 
5) Sombart, „Der moderne Kapitalismus, 2. Ba., S. 27.
	        
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