Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

verkehrswirtschaftliche Eignung der einzelnen Betriebe genommen
werde... Die Preisstellung richte sich mehr und mehr nach einer
wissenschaftlichen Analyse der Kostenbedingungen moderner Betriebe
 bei guter Ausnutzung ihrer Kapazität unter pfleglicher Behandlung
 und Förderung der Aufnahmefähigkeit des Marktes. Somit
 tritt nach Beckerath die Funktion der Kartelle als Wirtschaftlichkeitsgemeinschaft
 immer stärker hervor, Auf das organisatorische
Problem aber, das bei der Durchführung dieses Ideals einer Wirtschaftlichkeitsgemeinschaft
 entsteht, nämlich, daß an die Stelle der
bisherigen Koordination eine Subordination des einzelnen Kartellmitglieds
 unter einen einheitlichen programmatischen Aufbau treten
müßte, der natürlich nicht ohne wesentlichen Eingriff in die Produktionstechnischen
 Grundlagen durchgeführt werden kann, geht Beckerath
 nicht ein.
Müllensiefen ist gleichfalls der Meinung, daß es notwendig
sei, „von der Zweckbestimmung der monopolistischen Beherrschung
oder Beeinflussung des Marktes auf vertraglicher Grundlage abzusehen,
 und das Kartell zu charakterisieren als „vertragliche Vereinigung
 von selbständig bleibenden Unternehmern derselben oder
nah verwandter Wirtschaftszweige zum Zweck der Hebung und
Förderung ihrer wirtschaftlichen Lage durch gemeinsame Regelung
ihrer Wirtschaftstätigkeit“ (Kartelle als Produktionsförderer, S. 10).
Denn aus den vordem rein absatzorientierten Kartellen hätte die
veränderte Wirtschaftslage der Kriegs- und Nachkriegszeit in der
Kartellbewegung schlummernde Kräfte zu bewußtem tätigem Leben
erweckt, die der notwendigen Ökonomisierung der Volkswirtschaft
durch Rationalisierung des Markt- und des Produktionsprozesses
dienen.

Ursprungsgemäß hatten die Kartelle den Zweck, durch Konkurrenzregulierung
 vom Markte her die Rentabilität der Mitglieder
zu fördern, während die Produktionssphäre selbst unberührt blieb.
Die soeben vorgeführten Lehrmeinungen laufen darauf hinaus, daß
ein Funktionswandel des Kartells vor sich gegangen sei, bedingt
durch die neuen Rationalisierungsaufgaben. Dieser organisatorischen
Neuorientierung der Kartellpolitik zur Wirtschaftlichkeitsgemeinschaft
 müßte natürlich auch im Kartellbegriff Rechnung getragen
werden. Es ist daher zu untersuchen, ob das Kartell innerhalb seines
 Rahmens so rationalisierend auf die Produktion seiner Mitglieder
 einwirken kann, daß dadurch ein Funktionswandel der Organisation
 zum Rationalisierungskartell festzustellen wäre, oder ob

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