Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

verkehrswirtschaftliche Eignung der einzelnen Betriebe genommen 
werde... Die Preisstellung richte sich mehr und mehr nach einer 
wissenschaftlichen Analyse der Kostenbedingungen moderner Be- 
triebe bei guter Ausnutzung ihrer Kapazität unter pfleglicher Be- 
handlung und Förderung der Aufnahmefähigkeit des Marktes. So- 
mit tritt nach Beckerath die Funktion der Kartelle als Wirtschaftlich- 
keitsgemeinschaft immer stärker hervor, Auf das organisatorische 
Problem aber, das bei der Durchführung dieses Ideals einer Wirt- 
schaftlichkeitsgemeinschaft entsteht, nämlich, daß an die Stelle der 
bisherigen Koordination eine Subordination des einzelnen Kartell- 
mitglieds unter einen einheitlichen programmatischen Aufbau treten 
müßte, der natürlich nicht ohne wesentlichen Eingriff in die Produk- 
tionstechnischen Grundlagen durchgeführt werden kann, geht Becke- 
rath nicht ein. 
Müllensiefen ist gleichfalls der Meinung, daß es notwendig 
sei, „von der Zweckbestimmung der monopolistischen Beherrschung 
oder Beeinflussung des Marktes auf vertraglicher Grundlage abzu- 
sehen, und das Kartell zu charakterisieren als „vertragliche Ver- 
einigung von selbständig bleibenden Unternehmern derselben oder 
nah verwandter Wirtschaftszweige zum Zweck der Hebung und 
Förderung ihrer wirtschaftlichen Lage durch gemeinsame Regelung 
ihrer Wirtschaftstätigkeit“ (Kartelle als Produktionsförderer, S. 10). 
Denn aus den vordem rein absatzorientierten Kartellen hätte die 
veränderte Wirtschaftslage der Kriegs- und Nachkriegszeit in der 
Kartellbewegung schlummernde Kräfte zu bewußtem tätigem Leben 
erweckt, die der notwendigen Ökonomisierung der Volkswirtschaft 
durch Rationalisierung des Markt- und des Produktionsprozesses 
dienen. 
Ursprungsgemäß hatten die Kartelle den Zweck, durch Kon- 
kurrenzregulierung vom Markte her die Rentabilität der Mitglieder 
zu fördern, während die Produktionssphäre selbst unberührt blieb. 
Die soeben vorgeführten Lehrmeinungen laufen darauf hinaus, daß 
ein Funktionswandel des Kartells vor sich gegangen sei, bedingt 
durch die neuen Rationalisierungsaufgaben. Dieser organisatorischen 
Neuorientierung der Kartellpolitik zur Wirtschaftlichkeitsgemein- 
schaft müßte natürlich auch im Kartellbegriff Rechnung getragen 
werden. Es ist daher zu untersuchen, ob das Kartell innerhalb sei- 
nes Rahmens so rationalisierend auf die Produktion seiner Mitglie- 
der einwirken kann, daß dadurch ein Funktionswandel der Or- 
ganisation zum Rationalisierungskartell festzustellen wäre, oder ob 
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