Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

sagt: „Hebung der Produktivität unserer Volkswirtschaft vor allem
zwecks Steigerung unseres Exportes durch Verbesserung und Verbilligung,
 kurz Förderung der Produktion ist das Kernproblem der
Wirtschaft unserer Zeit, damit das Gebot der Stunde: bewußte Erfassung
 durch industrielle Gemeinschaftsarbeit aller in der Volkswirtschaft
 vorhandenen oder noch schlummernden Kräfte“. Daher
tritt auch an die Kartelle die Forderung heran, die reine Ertragssteigerungs-
 und Sicherungspolitik durch Abwälzung der Kosten
im Wege der Preisgestaltung im weitesten Umfang zu ersetzen oder
jedenfalls zu ergänzen durch eine Rationalisierung der Erzeugung
zwecks ihrer Verbilligung in Verbindung mit der Ausschaltung
oder jedenfalls Vereinfachung der Zwischenglieder innerhalb des
Produktionsprozesses selbst und des Absatzes zwischen dem letzten
Erzeuger und letzten Verbraucher®).

2. Diein der Literatur vertretenen Ansichten
über einen Funktionswandel des Kartells.
Seitdem diese neuen Aufgaben einer unmittelbaren Produktionsförderung
 aus den Wirtschaftsverhälinissen erwachsen sind,
findet sich in der Kartelliteratur die Auffassung vertreten, daß die
Kartelle dazu übergegangen seien, in die Produktionssphäre ihrer
Mitglieder einzugreifen und sie durch Rationalisierungsmaßnahmen
wirtschaftlicher zu gestalten. Vor allem wird gegen die Definition
Liefmanns polemisiert.
Isay*) meint, daß aus den in neuerer Zeit sich entwickelnden
Bestrebungen die Fertigungskartelle entstanden seien. Diese wollten
 durch Normalisierung, Typisierung und Spezialisierung die
Produktion der Mitglieder wirtschaftlicher gestalten und dadurch die
Kosten senken. Daraus folge aber, daß das Merkmal der monopolistischen
 Marktbeherrschung, wie es Liefmann in seinem Kartellbegriff
 aufstellt, für diese Organisationen nicht mehr passe. Denn
„ein solches Kartell könnte sich völlig darauf beschränken, die einschlägigen
 Fabrikate in drei oder vier Gruppen zu teilen und anzuordnen,
 daß jedes Mitglied nicht Fabrikate aller Gruppen, sondern
nur Solche einer bestimmten Gruppe herstellen darf. Im übrigen
könnte das Kartell zwischen den Mitgliedern der gleichen Gruppe
dem rücksichtslosesten Wettbewerb ireie Bahn lassen, sodaß von
irgendwelcher Marktbeherrschung, von irgend welchem Monopol
%) S. Tschierschky, Zur Reform der Industriekartelle, Berlin 1921, S. 71.
31) Isay, Studien im privaten und öffentlichen Kartellrecht, 1922.

ML;
            
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