Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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Liefmann") definiert die Konzerne „als eine Zusammen- 
lassung rechtlich selbständig bleibender Unternehmungen zu einer 
Einheit in produktionstechnischer, verwaltungstechnischer, kom- 
merzieller und namentlich finanzieller Hinsicht. Nicht alle vier 
Zwecke müssen aber bei jeder Konzernbildung vorhanden sein“. 
Die finanzielle Zusammenfassung, die schließlich auch eine not- 
Wwendige Form einer technischen und kommerziellen Zusammen- 
fassung ist, sei für den Konzernbegriff am wichtigsten. Man könne 
allenfalls bei den Konzernen von einer finanziellen Einheit sprechen 
in dem Sinne, daß eine einheitliche Finanzierungspolitik getrieben 
Wird, Dagegen sei es zu weit und zu unbestimmt, die Konzerne als 
Zusammenfassungen von Unternehmungen zu einer wirtschaft- 
lichen Einheit zu bezeichnen. Denn eine wirtschaftliche Einheit sei 
eine Wirtschaft, bei der Zusammenfassung von Unternehmungen 
also eine Unternehmung. Im Konzern seien aber mehrere recht- 
lich selbständig bleibende Unternehmungen vereinigt (siehe Lief- 
Mann: Die Unternehmungsformen, Stuttgart 1928, S. 139). 
Alle diese Definitionen decken zwar materiell-ökonomische und 
techtliche Merkmale des Konzerns auf; es mangelt ihnen jedoch die 
begriffliche Darlegung des ökonomischen Wesens und der Formen 
des Konzerns, sie ignorieren das Problem seiner Struktur. 
Am besten gibt darüber noch die Definition von Dusch- 
Nitzky“) Aufschluß, wenngleich auch diese hinsichtlich aller 
Merkmale nicht voll befriedigend und klar erscheint. Dusch- 
Nitzky sagt: „Konzern ist die komplizierteste und. höchste nicht 
Monopolistische Organisationsform, der die Möglichkeit und Ten- 
denz zur fast unbeschränkten Ausdehnung eigen ist, die mehr oder 
Weniger vollständig sämtliche Formen des wirtschaftlichen (in 
Specie industriellen etc.) Zusammenschlusses in sich begreift (hier- 
her gehören vor allem die Systeme der Interessengemeinschaften 
und Beteiligungen) und einer einheitlichen organisatorischen Lei- 
tung unterworfen ist.“ 
Im allgemeinen läßt sich über die Begrifisversuche des Kon- 
Zerns sagen, daß sie meist etwas einseitig einige Merkmale betonen, 
aber nicht über das Wesen dieser verwickelten Organisationsform 
in einer gedrängten Formulierung befriedigend Aufschluß geben. 
10) Liefmann: Kartelle, Konzerne und Trusts, 1927, S. 260. 
11) Duschnitzky: Das Konzernproblem, 1927, S. 28. 
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