Full text: Das Erkenntnisproblem in der Philosophie und Wissenschaft der neueren Zeit (Bd. 1)

Malebranche, — Bayle, 
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D) Der Ausgang der Cartesischen Philosophie. — Bayle. 
%®) Vgl. hierüber: Bouillier, Histoire de la Philosophie 
Cartesienne, Paris 1868, Vol. II. 
%) Bayle, Dictionnaire historique et critique. (1695ff.) — 
Article: Zenon. Remarque G. 
®) 5. die charakteristische Erzählung in Fontenelles Eloge 
de Malebranche. 
%) S. Malebranche, Recherche de la verite, Livr. II, 2e 
partie, chap. 5 (I, 136). 
%) Commentaire philosophique sur ces paroles de V’Evan- 
gile: . . contrains les d’entrer etc.“ Bayle, Oelüvres diverses. 
A la Haye 1727. Vol. IL, 367ff. 
9%) Der Gedanke ist gleichzeitig, in tieferem und umfassen- 
derem Sinne, von Leibniz konzipiert worden, blieb jedoch wesent- 
lich auf seinen philosophischen Briefwechsel beschränkt und konnte 
daher keine weitere geschichtliche Fortwirkung üben. (Ueber die 
Fortbildung des Gedankens, insbesondere bei Collier, vgl. Bd. II.) 
%) „Chacune de ces trois sectes, quand elle ne fait qu’atta- 
quer, triomphe, ruine, terrasse; mais A son tour elle est terrassee 
et abimee, quand elle se tient sur la defensive.“ (Dictionnaire, 
Art.: Zenon, Remarque G.) — Man vgl. hiermit die Sätze der 
Methodenlehre der Kritik der reinen Vernunft, 1. Hauptst., 
2. und 3. Abschn.: „Durch welches Mittel wollen sie aus dem 
Streite heraus kommen, da keiner von beiden seine Sache 
geradezu begreiflich und gewiss machen, sondern nur die seines 
Gegners angreifen und widerlegen kann? Denn dieses ist das 
Schicksal aller Behauptungen der reinen Vernunft, dass . . sie 
dem Gegner jederzeit Blössen geben und sich gegenseitig die 
Blösse ihres Gegners zu Nutzen machen können . . . Ob aber gleich 
bei bloss spekulativen Fragen der reinen Vernunft keine Hypo- 
thesen stattfinden, um Sätze darauf zu gründen, so sind sie 
dennoch ganz zulässig, um sie allenfalls nur zu vertheidigen, d. 1. 
zwar nicht im dogmatischen, aber doch im polemischen Gebrauche, 
Ich verstehe aber unter Vertheidigung nicht die Vermehrung der 
Beweisgründe seiner Behauptung, sondern die blosse Vereitelung 
der Scheineinsichten des Gegners, welche unserem behaupteten 
Satze Abbruch thun sollen.“
	        
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