Janzen durch die Aktienbanken und solche Privatbanken, welche
öffentlich oder durch Agenten zur Einlage von Depositen oder
Spargeldern auffordern, regelt, insbesondere auch ein Muster für die
Bilanzaufstellung vorschreibt.
b) Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
durch welchen eine Ausgestaltung des Aufsichtsamtes für
Privatversicherung zu einem Aufsichtsamt für Bankwesen erfolgt,
indem das jetzt vorhandene Amt zu einer Abteilung des neuen
Amtes wird und zu dieser bestehenden Abteilung für Kontrolle der
Versicherungsgesellschaften eine neue Abteilung zur Kontrolle der
Richtigkeit des von den Depositenbanken monatlich zu veröffentlichenden
Status tritt.
Gegen diese Resolution wurde der Einwand erhoben, daß sie nicht
im Zusammenhang mit dem Bankgesetz ständen und außerdem den Beratungen
der Bankenquete-Kommission vorgriffen. Die Antragsteller für
die Resolutionen zogen diese nach längerer Beratung zurück und vereinigten.
sich zu einer gemeinsamen folgenden Wortlauts:
Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
in welchem diejenigen Banken und Bankiers, die zur Anlage
von Depositen und Spargeldern durch öffentliche oder schriftliche
Aufforderungen oder durch Agenten anreizen, zur Veröffentlichung
ihres Status nach vorgeschriebenem Muster in angemessenen Zeiträumen
verpflichtet werden, und außerdem eine Kontrollstelle zur
Feststellung der Richtigkeit des publizierten Status geschaffen wird.
Auf Anregung hin, aus der Resolution die Bestimmung zu entfernen,
die den Weg anzeigt, auf dem gewisse Mißstände aus dem Bankwesen
beseitigt werden könnten, wurde schließlich folgende Fassung vorgeschlagen:
Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf
vorzulegen zur Bekämpfung der Gefahren, die dem
Publikum durch Banken und Bankiers erwachsen, die zur
Anlage von Depositen oder Spargeldern durch öffentliche
oder schriftliche Aufforderungen oder durch Agenten anreizen,
In dieser Form wurde die Resolution alsdann gegen 4 Stimmen (bei
21 Mitgliedern) angenommen.
Pa)