Full text : Moderne Rechtsprobleme

J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

8

3.

Man hat Hegel mit Darwin verglichen; aber die Ent—
wicklungslehre Hegels greift viel tiefer als die mechanische und
äußerliche Entwicklungslehre Darwins. Sie sagt nicht etwa, daß
sich kraft gewisser Zufälligkeiten die verschiedenen Arten vom Un—
vollkommenen zum Vollkommenen herangebildet haben, sondern sie
geht davon aus, daß nichts wird, zu was die Beftimmung nicht in
dem Vorhandenen bereits gelegen ist. Die Entwicklung ist daher
eine weitere Entfaltung der im Innern liegenden Kräfte, und es
handelt sich hier nicht etwa um bloße zoologische oder botanische
Artenentwicklung, sondern es handelt sich um die ganze Ent—
wicklung im Fortgang des Weltprozesses und vor allem um die
Entwicklung der menschlichen Kultur.
Die Entwicklungslehre ist daher mit dem Problem der Zeit
insofern verbunden, als dasjenige, was sich in der Zeit entwicelt,
bereits an der Schwelle der Erscheinung im Keim vorhanden sein
muß und nur in der Zeit seine weitere Entfaltung findei. Die Ent—
wicklungslehre setzt daher zwar die Wirklichkeit der Zeit voraus, allein
sie beruht andererseits auf der Erkenntnis, daß das Zeitliche auf
einem Außerzeitlichen und Außerräumlichen beruht und daß über
Raum und Zeit eine höhere Wesenheit schwebt. Die Entwicklungs⸗
lehre beruht ferner auf dem Grundgedanken von Einheit und
Mannigfaltigkeit und ihrer Versöhnung durch das Ursächlichkeits⸗
gesetz: die Ursächlichkeit verbindet das Gestrige mit dem Heutigen
zu einer irdischen⸗überirdischen Einheit.
Nur wem diese Probleme vertraut sind, der kann über die
Philosophie des Rechtes mitsprechen. Die Lösung der letzten
Frage der Entwicklung liegt in der Relativität von Raͤum
und Zeit, in der Relativität des Einheits- und Mannigfaltigkeits—
begriffes.
Raum und Zeit walten in der Welt der Erscheinung:
sie sind kein Schein; sie sind Wirklichkeit. Die Ansicht, als
ob sie nur subjektive Zutat unseres Geistes wären, ist irrig. Ihre
Wirklichkeit wird nicht nur durch die Sinnfälligkeit unserer Beob—
achtung dargelegt, sondern auch durch unsere Körperlichkeit inmitten
des gleichzeitigen oder verschiedenzeitigen Andersseins. Von selber
zeigt unsere Körperlichkeit in der Welt der Erscheinungen ein Sonder⸗
dasein nach der Richtung von Raum und Zeit. der Zweifel an
einem solchen Sondersein wäre daher schließlich der Zweifel an
            
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