22
II. Probleme des Strafrechts.
der Fülle der Einzelwesen zugrunde liegende Einheit zurückzu—
führen sei, und wenn man auf diese Weise bis zum Theismus
oder zum Pantheismus gelangt, wenn man behauptet, unsere
Sinneswahrnehmung sei kein bloßer Schein, es gebe eine Zeit
und einen Raum, wenn man zum Schluße kommt, daß unserer
Sinneswahrnehmung ein zeitliches und räumliches Ding an sich
zugrunde liege, daß aber dieses Ding an sich wiederum ein
raum⸗ und zeitloses Weltganzes als Ausgangspunkt haben müsse,
so sind dies alles aus der Erfahrung und unserem
Denkvermögen gezogene Schlüsse, und 'es ist völlig un—
richtig, etwa die eine Schlußfolgerung der Wissenschaft und die
andere dem Glauben überlassen zu wollen. Verschmäht man die
menschliche Vernunft, welche aus den Erfahrungen Schluß⸗
folgerungen zieht, so verschmäht man damit die Wissenschaft, und
man gelangt zu einem Chaotismus, der einfach die unendlich
vielen Wahrnehmungen kaleidoskopisch wiedergibt ohne wissenschaft⸗
liche Behandlung. Eben die Überwindung dieses Chaotismus
war die Tat eines Heraklit, eines Plato, eines Descartes,
eines Spinoza, eines Hegel. Sich dem Chaotismus in die
Arme werfen, heißt nicht nur auf die Ergebnisse dieser Denker,
sondern auf die Wissenschaft überhaupt verzichten.
810.
Kehren wie zur Frage der Willensfreiheit zurück. Die An—
nahme, daß die göttliche Allwissenheit mit der menschlichen
Willensfreiheit im Widerspuch stünde, habe ich von jeher
für unbegreiflich gehalten, obgleich eine Reihe guter Köpfe an
diesem Problem gestrauchelt sind oder gar behaupteten, man könne
hier nicht anders als mit einem Rätselwort aus der Schwierigkeit
herauskommen.*) Allerdings gibt man zu, daß aus der Allwissen⸗
heit noch nicht folge, daß Gott auch die Willensentscheidung des
Menschen herbeiführe, denn wer etwas Kunftiges weiß, will es
nicht auch; ja er will es auch dann nicht notwendig, wenn er es
voraussieht und nicht hinderi: denn er kann, obgleich er dieses
Künftige nicht will, gute Gründe haben, die Hemmung zu unter⸗
*) Ich argumentiere im folgenden vom Standpunkte des Theis—
mus aus. Daß mein Standpunkt —AD
obigen; allein die theistische Auffassung ist geschichtlich von der größten
Bedeutung und bedarf hier der Erörterung.