24 Il. Probleme des Strafrechts.
wir eine ganze Fläche zugleich zu überblicken vermögen, und
deshalb vermeinte, dies sei nur insofern denkbar, als das Rechts
und das Links kraft gewisser Gesetzmäßigkeit aus dem er—
schlossen werden könnte, was die Linie bietet! So sieht die
Gottheit Gegenwart und Zukunft zugleich, ohne Rücksicht auf
die gesetzmäßige Verbindung, in welcher die Zukunft zur Gegen⸗
wart steht.
Viele Schwierigkeiten hat auch die Frage bereitet, wie die
Willensfreiheit mit der Allursächlichkeit des göttlichen Handelns
verträglich sei. Vor allem ist die Darstellung von Duns Scotus
in dieser Beziehung höchst spitzfindig und nicht selten verworren
und unklar.“) Allein auch diese Schwierigkeit ist löslich, und ich
bemerke in dieser Beziehung folgendes:
1) Die Willensfreiheit wird gewahrt, wenn die Schöpfung
so verstanden wird, daß Gott die Willensfreiheit setzte und damit
die verschiedenen Möglichkeiten, welche durch den freien Willen
bestimmt würden, offen ließ: Gott hat damit nicht die Sünde
gesetzt, sondern nur die Möglichkeit, zu sündigen, und das lag in
seinem Weltplan.
2) Eine zweite Schwierigkeit aber hat man auf folgende
Weise erhoben. Man sagte, der Weltplan Gottes muß nicht nur
in Bezug auf die Setzung des freien Willens gerichtet gewesen
sein, sondern Gott muß auch das Endergebnis wenigstens in
seiner Gesamtheit gesetzt haben, und damit wäre der frete Wille
nicht vereinbarlich, denn das Ergebnis dieses Willens sei
damit von Gott gewollt und geschaffen worden. Allein hier ist
zu bemerken: wenn Gott den freien Willen setzt, so setzt er damit
die Möglichkeit, zu sündigen und verlegt sich damit von selber
die Möglichkeit, die Sunde zu verhindern: der Erfolg des freien
Willens wird für ihn zur Notwendigkeit. Damit ist aber für
die Gottheit die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, das hierdurch
geschaffene Ergebnis wieberum für seine Zwecke zu verwenden
und an dieses eine Neuentwicklung anzuschließen, so daß das
Schlußergebnis wiederum seiner Absicht und seinem Plane
entspricht. Es steht ja Gott vollkommen frei, wenn er die Suͤnde
voraussieht, so viele Gegenumstände eintreten zu lassen, daß der
Erfolg der Sünde seinem Plane gemäß umgestaltet wird.
Busammengestellt bei Seeberg, Theologie des Duns Seotus
S. 133 ff.