II. Probleme des Strafrechts.
811.
Man hat die Willensfreiheit vom Standpunkt des Ursachen—
gesetzes bekämpft. Nichts ist unrichtiger. Natürlich ist die
Willensentscheidung eine Ursache des Geschehens, aber als
Ursache liegt sie eben im Bereich des Ursachenzusammenhangs.
Die Art der Willensentschließung allerdings ist insofern eigen—
artig, als die Frage, ob die Entscheidung nach der einen oder
anderen Seite hin ergehen soll, nicht auf ein bestimmtes, die
Einzelperson regierendes Gesetz, sondern auf die Einzelperson selbst
zurückgeht Die Einzelperson ist auf solche Weise Gesetzgeber.
Allein darin liegt eben gerade die Bedeutung der Persönlichkeit,
daß sie selbst das Gesetz gibt, welches dann für die Ursächlichkeit
maßgebend ist, und darin liegt das Wesen des Sittlichen. In
Bezug auf das Sittliche ist der Mensch Gesetzgeber, der freie
Wille bricht einen jeden Zwang. Daß dies keine Aufhebung des
Ursachengesetzes ist, ist offensichtlich: es ist nur eine besondere Art
seiner Gestaltung. Nicht jede Ursächlichkeit braucht sich in der
unorganischen Weise zu entwickeln, daß der entscheidende Wirkungs⸗
bildner von dem Zusammenströmen bestimmter, das Einzelwefen
beherrschender Gesetze abhängt. Ebenso leicht, wie dies möglich
ist, ist es möglich, daß das Einzelwesen als unabhängiger Wirkungsbildner
handelt, so daß die Frage der Entscheidung zwischen zwei
Alternativen nur in seinem eigenen freien Wesen liegt.
Treffend heißt es auch bei Reinstadler, Rlementa philosoph.
scholasticae II S. 108:
Ponere vero hominem libere agentem non est ponere
offoctum sino causa, sed est ponere causam, quae eéffectum sine
determinatione intrinseca producit, vel ponere effectum, qui
producitur à causa libere sess ad agondum determinante.
Und S. 109: Principium enim rationis sufficientis est:
„Nihil sine ratione sufficienti“, i. e. (si ad actiones speciatim
hoe principium applicamus) nulla fit actio, quin huius
actionis sit ratio sufficiens. Non autom vis est: Omnibus
ad agendum sufficienter dispositis omnis causa necessario
agit.
So scharf wird die Sache von der vielgeschmähten Scholastik
gefaßt, während der Positivismus alles verwischt und verflacht!
Das Ursachengesetz ist also damit genügend gewahrt, daß
die Entstehung dieses Wirkungsbildners in die Ursachenkette