Full text : Moderne Rechtsprobleme

32 II. Probleme des Strafrechts.

scheinungen sieht, die bloß Gebilde seines Inneren sind. Ebenso⸗
wenig wie daraus etwas gegen die Realiät der Welt, die der
gesunde Mensch erkennt, gefolgert werden kann, ebensowenig wie
daraus ein Schluß zulässig ist gegen die schöpferische Kraft des
logischen Denkens, ebensowenig kann aus diesem krankhaften
Freiheitsgefühl etwas geschlossen werden auf die Bedeutung
des Freiheitsgefühls in gesunden menschlichen Zustän—
den. Und darum ist auch der Hinweis auf Fälle, wo der Mensch
trotz der Suggestion sich als Freihandelnder wähnt, vollständig
—
Erkrankung vor, deren Bedeutung gerade darin liegt, daß dem nicht
freien Menschen ein Freiheitsgefühl angetäuscht wird. Das Krank—
hafte besteht eben darin, daß der Mensch sich gesund wähnt,
baß er glaubt, die Freiheit zu haben, die der Gesunde hat.

13.

Wäre der Wille den Motiven unrettbar preisgegeben, so
müßten die Motive kraft der ihnen innewohnenden objek—
tiven Mächtigkeit wirken. Dies ist nicht der Fall. Im
Gegenteil gilt ein Grundsatz, welchen man seit Schopenhauer
den Grundsatz des Primates des Willens über den
Verstand nennt. Es ist nämlich eine alte Beobachtung, daß
die Motive nur sehr teilweise den Willen beherrschen, daß in
noch viel höherem Maße der Wille sich das von den Motiven ge—
gebene Material zurechtlegt und nach seiner Weise gestaltet, indem
er die einwirkenden Gründe einerseits aufbläht und aufschwellt,
soweit sie ihm passen, und die Gegengründe, die ihm nicht genehm
sind, einfach zurückdrängt und verflattern läßt. Der Wille ver—
mag Vorstellungen, die ihm dienen, mit gesteigerter Macht zu
versehen und andere Vorstellungen einfach zurückzuweisen und voll⸗
ständig von sich abzuhalten: die einen werden zehnfach vergrößert,
die anderen in eine verkleinerte Perspektive gebracht.
Daraus ergibt sich die Selbständigkeit des Willens;
denn nicht ist hier der Wille durch Beweggründe beherrscht,
sondern er selbst beherrscht die Beweggründe. Die Beweggründe
können daher nur sehr teilweise an der Betätigung des Willens
mitwirken; es ist aber keine Rede davon, daß sie den Willen
zu schaffen vermöchten.
            
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