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immer weiter gehender Einfluß in der städtischen Verwaltung eingeräumt
wurde, bis sie schließlich unter Friedrich Wilhelm J. die eigentlichen
Leiter derselben geworden waren.
Durch diese und andere Maßnahmen des Großen Kurfürsten wurden
in vielen Städten die Verwaltung der Finanzen und andere Mißstände
geordnet, jedoch konnte eine völlige Neuordnung des verrotteten Städte—
wesens erst durch die straffe, zielbewußte Regierung Friedrich Wilhelms J.
erreicht werden.
Dieser Herrscher ging zunächst ganz systematisch damit vor, Stadt
für Stadt durch besonders dazu eingesetzte Kommissionen auf ihre Ver—
waltungstätigkeit untersuchen zu lassen, so daß alle Schäden aufgedeckt
und die Grundlagen für eine Neuordnung gelegt werden konnten. Dies
geschah sodann für jede Stadt besonders durch sogenannte rathäusliche
Reglements. In ihnen wurde die gesamte Verwaltung neu geregelt:
die Herrschaft der einzelnen Patrizierfamilien mit ihrem —X
wesen wird aufgehoben; jetzt steht dem König die Bestätigung aller
Magistratsmitglieder zu. Die wechselnden Ratsmittel werden beseitigt;
die Anzahl der Magistratsmitglieder wird, schon allein zur Ersparung
der Gehälter, fast überall herabgesetzt. Dazu ist der Magistrat jetzt
staatlichen Beamten, eben jenen Steuerräten, untergeordnet, was seinen
deutlichsten Ausdruck darin findet, daß der Steuerrat über alle Magi—
stratsmitglieder Konduitenlisten zu führen hat, da es „bekannt genug
ist, daß unter den vornehmen Magistrats- und Accisebedienten oft sehr
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wissenmäßig angezeiget, entweder sich gewiß bessern oder selbst zur Ab⸗
setzung Anlaß geben würden!“ Das Resultat dieser Maßnahmen ist,
daß die Magistrate an Stelle der früheren unabhängigen Machthaber
jetzt eine Art königlicher Behörden geworden sind. Der Staat hat die Stadt⸗
verwaltung gewissermaßen in sich verschlungen. Im einzelnen: An der
Spitze jeder größeren Stadt stehen gewöhnlich drei Bürgermeister: einer
fuür die Polizei, einer für die Justiz, und einer für Finanzwesen und
Wirtschaftsleben. Dazu kommen noch eine Anzahl von Ratsherren oder
Senatoren und eine Anzahl anderer Beamter, wie Syndikus und
Kämmerer. Außer den Einzelbeamten der Steuerräte, deren Stellung
wir vielleicht der der heutigen Landräte vergleichen könnten, wurde die
Staatsaufsicht in höheren Instanzen noch durch die Provinzialbehörden
der Kriegs- und Domänenkammern und durch das Generaldirektorium,
die Ministerialinstanz für innere Verwaltung und Finanzen, geführt.
Am schärfsten griff die Reformtätigkeit des Königs auf dem
Gebiete des Finanzwesens durch. Hier wird die freie Bewegung des
Magistrats am meisten vernichtet und auf Schritt und Tritt wird er
vom Staate bevormundet; staatliche Beamte setzen jeden städtischen Etat
fest und entscheiden allein über die Notwendigkeit der Ausgaben und