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gann. In diesem Boden ruht die andere Wurzel unserer heutigen groß⸗
städtischen Entwickelung.
Weiter folgt das bedeutungsvolle Gesetz vom 14. September 1811,
das die Bauernbefreiung in Preußen vollendete, indem es auch den Bauern
der Rittergüter freies Eigentum verlieh, wie es den Bauern auf den
königlichen Domänen schon verliehen war. So können z. B. allein in
der Mark Brandenburg zu den bisherigen 3148 freien bäuerlichen
Familien noch 78000 Familien gutsherrliche Bauern — bisher das
geborene Gesinde der Edelhöfe — fortan zu gleichem, echtem Eigentum
kommen. Noch unter demselben Datum erging das Edikt zur Beförderung
der Landeskultur, das jedem Grundbesitzer das Recht gab, sein Gut
durch Verkauf zu verkleinern oder durch Ankauf zu vergrößern. Es
sollte hierdurch den sogenannten kleinen Leuten die Möglichkeit gegeben
werden, ein Eigentum zu erwerben oder nach Kräften zu vermehren.
Eine lange Reihe grundstürzender Reformen, die die bisherige Ge—
bundenheit des wirtschaftlichen Lebens vollständig aufhebt. Und diese
gesamte innere Neugestaltung in einer Zeit, wo immer wieder schwere
äußere Krisen das Dasein des Staates in Frage stellen. Wahrlich diese
Männer glaubten an die Zukunft ihres Staates! —
Wir haben nunmehr einen Überblick über die lange Reihe der
Reformgesetze gewonnen, von denen wir jedoch nur die wichtigsten nam—
haft gemacht haben. Herrliches war geleistet. Freiwillig war von der
Krone dem Volke gegeben, was in Frankreich nur eine Revolution hatte
zustande bringen können. Ohne in die öde Gleichmacherei der fran—
zösischen Revolution zu versinken, war eine lebensvolle, staatsbürgerliche
Freiheitlichkeit geschaffen.
Freilich oft war man seiner Zeit vorausgeeilt und hatte so in allen
Ständen der Bevölkerung vielfach mit dem erbittertsten Widerstande zu
kämpfen gehabt. Es galt oft die heftige Gegnerschaft, ja geradezu den Haß
des altpreußischen Adels und Beamtentums, die die unerhörten Neuerungen
kaum fassen konnten und auch an eigener Macht erheblich einbüßten, zu
besiegen. Die unerschrockenen Reformer haben sich nicht beirren lassen.
Noch ein Wort über den Unterschied der beiden Minister in ihrer
Reformtätigkeit: Steins Bestrebungen sind in der Hauptsache stets auf
die Reform der Verwaltung und ihrer Organisation gerichtet gewesen;
er wollte eine Neuordnung der Zentral- und Provinzialbehörden; er
—
für das platte Land, überall immer mit dem Grundgedanken, daß das
Staatsbürgertum sich selbsttätig an allen Zweigen der Kommunal- und
Staatsverwaltung beteiligen sollte. Die Bedeutung Hardenbergs liegt
mehr auf dem Gebiete der Reform der Wirtschaftsgesetzgebung; er führte
das Freihandelssystem durch, indem er für Gewerbefreiheit, Teilbarkeit
des Grundbesitzes, freie Disposition bezüglich der Waldungen, sowie für