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So war nun das Werk völlig abgeschlossen, die Bahn für das Auf—
streben der Städte war jetzt frei; mochten sie nun zeigen, was sie leisten
konnten. Diese Städteordnung ist das populärste unter Steins Re—
formen geworden und kein Beiname ist ihm häufiger gegeben als der des
Städteerbauers. Eine kühne Tat: das arme, halb zertrümmerte
Preußen war ganz Deutschland, war Europa weit vorausgeeilt.
Das hohe Verdienst der Urheber der Städteordnung tritt um so.be—
wunderungswürdiger hervor, wenn wir sehen, daß sie nirgends in Europa
ein Vorbild fanden. Was hatte sonst in jener Zeit die Staatskunst auf
dem Gebiete der Städteverfassungen geleistet? In Deutschland hatte
Bayern wenige Wochen vor dem Erscheinen der Preußischen Staͤdte—
ordnung (am 24. September 1808) in Anlehnung an franzöfische Stadt—
verfassungsgrundsätze, die Verwaltung des Gemeindevermögens aller seiner
Städte von mehr als 5000 Seelen an Regierungsbeamte überantwortet,
die von dem Ministerium des Innern ernannt wurden.
Und im gerühmten Lande der Freiheit, in Frankreich, war man schon
zur Zeit der Republik den freien Kommunen nicht hold, man nannte sie
„Schlupfwinkel der Royalisten, die Herde des Widerstandes gegen die
alldurchdringende Kraft der Freiheit“; die Direktorialverfassung warf alle
Selbständigkeit der Gemeinden zu Boden und die letzten Stöße hat dann
noch Napoleon als Konsul und als Kaiser gegen die Staͤdtefreiheit ge⸗
führt: Gemeindevermögen ist Staatsvermögen; jede Gemeinde — Stadt
und Land ist völlig gleichgestellt — hat ihren auf 5 Jahre angestellten
Maire, der jederzeit suspendiert werden kann; er wird beaufsichtigt durch
den Unterpräfekten der Bezirksverwaltung, der seinerseits wieder mit
strenger Verantwortlichkeit unter der Kontrolle des Präfekten der Departe—
mentsverwaltung und des Ministers steht. Keine der drei Behörden
darf aus den Gemeinden selber hervorgehen. Als beratendes Organ
steht dem Maire zwar ein Gemeinderat zur Seite, aber auch dieser ist
staatlich ernannt und jederzeit absetzbar: das französische Munizipal—
präfektensystem. Erst Gesetze aus den Jahren 1881 und 1837 haben
größere Freiheit gegeben.
Und in Rußland? In Rußland hatte Kaiser Paul alle Städte in
seinem Reiche, die ihm nicht gefielen. aufgehoben. und sie Marktflecken zu
nennen befohlen. —
Wir haben oben gesagt, daß Stein der intellektuelle Urheber der
Städteordnung gewesen sei. Damit ist aber seine Bedeutung für das
Zustandekommen des Werkes bei weitem nicht erschöpft. Mochte Frey
noch so großen Anteil an der Ausgestaltung der einzelnen Bestimmungen
haben, ohne Steins kraftvolle Persönlichkeit hätte das Werk nicht so zu
Ende geführt werden können, wie es geschehen ist. Wenn wir die Einzel⸗
beratungen lesen, so merken wir erst, welche erhebliche Gefahr den großen
Ideen der Selbstverwaltung immer wieder von seiten der mitwirkenden