151
Lehre Smith’s entlehnt hatte, find fie aud) in der fpäteren Discufiion ge:
wöhnlich ungefchieden wie etwas Einheitliches in Angriff und Vertheidigung
behandelt worden. In welcher Weife bei AU. Smith fich eine höhere Ein:
heit für die das Gemeinmwohl hervorbringenden ThätigFeiten darftellt, Fann
hier außer Acht gelaffen werden N. Der Segenfaß, welcher fi bei ihm
infofern zeigt, als dem »gewöhnlih« oder »Häufig« das Gemeinwohl erwit-Fenden
Privateqoismus eine ergänzende Thatigkeit zuzugefellen ift, hat fich,
nachdem man bin und wieber confequent und einfeitig den Cigennuß des
Einzelnen als die Mutter aller Öffentlichen Wohlfahrt hingeftellt hatte, heuts
zutage wieber ziemlich in bderfelben Form mie bei U. Smith eingefiellt.
Der von X. Smith dagegen unbedingt feftgehaltene Sag, daß der Privat:
egoi$mus die alleinige Hebelkraft der mwirthfchaftlichen Thätigkeit der Einzelnen
fei, {ft von mandher Seite her angefochten, von anderer Seite her aber, wenn
aucd) milder formulirt, fo doch zugleich auch in ein weit fyftematifcheres Ber:
Hältnif zu der Gewinnung nationalökonomifcher Sefeße gebracht worden, und
in diefer Beziehung ift er namentlich für die hifforifche Methode der politifchen
Dekonomie von fehr großer Bedeutung. Obwohl das Extrem die Confequenz
des Princips if, fo wollen wir doch unfere Erörterungen , weil die »Uebertreibung«
fehon von. einer größeren Mafßhaltigkeit felbft als aufgegeben er-[Heinen
Eönnte, an die bei NMau Hervortretende Geltendmachung diefer
Brundlage der nationaldkonomifchen SGefeße mit ihrer unleugbaren MaßhaltigFeit
anfchließen, was auch deshalb fich empfiehlt, weil Rau den Mittelpunkt
der Frage fharf erkannt hat, alle Momente, auf welche e& ankommt,
berührt und bei ihm die nah Smith eingetretene. Entwicklung der Wiffenfchaft
auch an diefer Stelle zur Darftellung gelangt if.
Nau fagt in den Srundfägen der Voltswirthfchaftsiehre (Worrede XII):
„Die BVolkswirthfchaftslehre hat die Yufgabe, zu fchildern, welche Wirkungen
das Verhalten der Menfchen in Bezug auf Erwerb, Befig und Sebrauch
der Sachgüter im Großen, innerhalb eines ganzen Volkes hervorbringt.«
(& 11, 2.): »Das Berhältnif des Menfhen zu den fachlichen
Sütern als den unentbehrlichen Hilfsmitteln zur Erreichung feiner meiften
Zwedfe ft unwandelbar. Daher ift die Erlangung, Erhaltung und
Benugung fachlicher Güter Gegenftand eines gleichmäßigen allgemeinen Bes
firebens (8. 7, 1: Der Untrieb, nach dem die Menfchen in wirthfchafts
lichen Angelegenheiten zu handeln pflegen, ift das Verlangen, mit der gering:
ften Befchtwerde und dem geringften Yufmande von Bermögenstheilen ihre
Bedhrfniffe zu befriedigen und noch darkber hinaus (?) 2) Güteraenuß zu
X Sch will diefes demnäcft ausführlicher erörtern.
*) Die Bedeutung diefes »und darüber hHinaus« ift unklar. Soll man es fo
Verfteben: über die Bedürfniffe hinaus? Dem widerfpricht die aleich zu er: