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hier mit Gold bezahlt werde, für welches dann dort mehr Silber als
früher zu den heimischen Zahlungen erlangt werden könne. Dadurch
werde das Land mit Silberwährung in den Stand gesetzt, das Getreide
billiger zu liefern als andere Länder, und drücke den Preis herab.
Die Möglichkeit eines solchen Einflusses ist nicht in Abrede zu stellen,
Thatsächlich haben aber die Silberländer eine Bedeutung in dieser
Beziehung nicht gehabt. Rußland vor allen Dingen hatte ‚Papier-
währung, ebenso Argentinien; Amerika hat seine Preise nicht
auf Silber, sondern auf Gold basiert, der Silberdollar ist dort infolge
der Doppelwährung nicht entwertet. Es bleiben daher nur Indien
und einzelne Staaten Südamerikas von untergeordneter Bedeu-
tung. Nun sind die Lieferungen Indiens auf den europäischen Weltmarkt
überhaupt nicht bedeutend. Gerade in den 90er Jahren sind dieselben
auf ein Minimum reduziert, so daß sie absolut keinen Einfluß auf die
Weltpreise gehabt haben können. Auch diese Auffassung ist daher als
eine irrige zu bezeichnen.
Aus dem Gesagten ergiebt sich, daß gerade Deutschland von der
Silberentwertung nur wenig berührt wurde, daß vielmehr seine Stellung
gegenüber den anderen Ländern eine überaus günstige gewesen ist
und von dem Preissturze des Silbers nicht in irgend erheblicher Weise
benachteiligt wurde. Es steht auch jetzt bei weitem am günstigsten
da und kann die weitere Entwickelung mit großer Ruhe abwarten.
$ 34.
Die Aufgaben des Staates in Bezug auf das Geld?)
WW. Stanley Jevons, Geld und Geldverkehr. Leipzig 1876,
Mich. Chevalier, La monnaie. Paris 1850.
Karl Helfferich, Geschichte der deutschen Geldreform. Leipzig 1898.
Ders... Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform. Leipzig 1898.
Nur der Staat ist imstande, durch seine Garantie des Gehaltes
und der dauernden Acceptierung zum Vollwerte, den Münzen das
1ötige Vertrauen zu verschaffen, um ihnen die allgemeinste Cirkulations-
ähigkeit zu sichern. Die Staatsgewalt hat auch die besten Mittel zur
Verfügung, um die nötige Kontrolle auszuüben, daß nur vollwertige
Münzen im Umlauf sind, und speziell vor Falschmünzerei Schutz zu
zewähren. Daher ist schon außerordentlich früh von dem Staate das
Münzregal in Anspruch genommen. Im persischen Reiche war
die Goldprägung ausschließlich dem Könige vorbehalten, während Silber
auch von Satrapen, abhängigen Dynasten und Städten ausgemünzt
werden durfte. In Griechenland war zur Zeit Solons, in Rom
nachweislich 269 v. Chr. die Regalisierung ausgesprochen. Im Mittel-
alter war die Prägung dem römischen Könige prinzipiell vorbe-
halten, doch scheinen die deutschen Stammesherzöge das Münzrecht
>hne besondere königliche Verleihung selbständig ausgeübt zu haben.
Schon im frühen Mittelalter wurde geistlichen Stiften das Recht der
Prägung von dem Könige erteilt, seit dem 11. Jahrhundert immer
allgemeiner den weltlichen Großen, seit dem 13. Jahrhundert auch den
Städten. Dadurch bildete sich in Deutschland die außerordentliche
Zersplitterung des Münzwesens aus, die zu einer Kalamität der Zeit
Münzregal.
1) Diese Fragen gehören in die Volkswirtschaftspolitik, werden aber des er-
'eichterten Verständnisses wegen hier im Zusammenhange mit behandelt,