Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

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hier mit Gold bezahlt werde, für welches dann dort mehr Silber als 
früher zu den heimischen Zahlungen erlangt werden könne. Dadurch 
werde das Land mit Silberwährung in den Stand gesetzt, das Getreide 
billiger zu liefern als andere Länder, und drücke den Preis herab. 
Die Möglichkeit eines solchen Einflusses ist nicht in Abrede zu stellen, 
Thatsächlich haben aber die Silberländer eine Bedeutung in dieser 
Beziehung nicht gehabt. Rußland vor allen Dingen hatte ‚Papier- 
währung, ebenso Argentinien; Amerika hat seine Preise nicht 
auf Silber, sondern auf Gold basiert, der Silberdollar ist dort infolge 
der Doppelwährung nicht entwertet. Es bleiben daher nur Indien 
und einzelne Staaten Südamerikas von untergeordneter Bedeu- 
tung. Nun sind die Lieferungen Indiens auf den europäischen Weltmarkt 
überhaupt nicht bedeutend. Gerade in den 90er Jahren sind dieselben 
auf ein Minimum reduziert, so daß sie absolut keinen Einfluß auf die 
Weltpreise gehabt haben können. Auch diese Auffassung ist daher als 
eine irrige zu bezeichnen. 
Aus dem Gesagten ergiebt sich, daß gerade Deutschland von der 
Silberentwertung nur wenig berührt wurde, daß vielmehr seine Stellung 
gegenüber den anderen Ländern eine überaus günstige gewesen ist 
und von dem Preissturze des Silbers nicht in irgend erheblicher Weise 
benachteiligt wurde. Es steht auch jetzt bei weitem am günstigsten 
da und kann die weitere Entwickelung mit großer Ruhe abwarten. 
$ 34. 
Die Aufgaben des Staates in Bezug auf das Geld?) 
WW. Stanley Jevons, Geld und Geldverkehr. Leipzig 1876, 
Mich. Chevalier, La monnaie. Paris 1850. 
Karl Helfferich, Geschichte der deutschen Geldreform. Leipzig 1898. 
Ders... Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform. Leipzig 1898. 
Nur der Staat ist imstande, durch seine Garantie des Gehaltes 
und der dauernden Acceptierung zum Vollwerte, den Münzen das 
1ötige Vertrauen zu verschaffen, um ihnen die allgemeinste Cirkulations- 
ähigkeit zu sichern. Die Staatsgewalt hat auch die besten Mittel zur 
Verfügung, um die nötige Kontrolle auszuüben, daß nur vollwertige 
Münzen im Umlauf sind, und speziell vor Falschmünzerei Schutz zu 
zewähren. Daher ist schon außerordentlich früh von dem Staate das 
Münzregal in Anspruch genommen. Im persischen Reiche war 
die Goldprägung ausschließlich dem Könige vorbehalten, während Silber 
auch von Satrapen, abhängigen Dynasten und Städten ausgemünzt 
werden durfte. In Griechenland war zur Zeit Solons, in Rom 
nachweislich 269 v. Chr. die Regalisierung ausgesprochen. Im Mittel- 
alter war die Prägung dem römischen Könige prinzipiell vorbe- 
halten, doch scheinen die deutschen Stammesherzöge das Münzrecht 
>hne besondere königliche Verleihung selbständig ausgeübt zu haben. 
Schon im frühen Mittelalter wurde geistlichen Stiften das Recht der 
Prägung von dem Könige erteilt, seit dem 11. Jahrhundert immer 
allgemeiner den weltlichen Großen, seit dem 13. Jahrhundert auch den 
Städten. Dadurch bildete sich in Deutschland die außerordentliche 
Zersplitterung des Münzwesens aus, die zu einer Kalamität der Zeit 
Münzregal. 
1) Diese Fragen gehören in die Volkswirtschaftspolitik, werden aber des er- 
'eichterten Verständnisses wegen hier im Zusammenhange mit behandelt,
	        
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