Full text : Nationalökonomie (Teil 1)

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währung übergeht, so ist das einmal verkehrt, weil dem UVebergange
zur Doppelwährung, wie wir sahen, unüberwindliche Schwierigkeiten
im Wege stehen, und die einfache Silberwährung in einem Staate, der
im Weltverkehre steht, nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Es liegt auf
der anderen Seite auch kein Grund dafür vor, früher zur Doppelwährung
zu schreiten, als die Notwendigkeit hierfür erwiesen ist, weil zu jeder Zeit
die Maßregel in Angriff genommen werden kann, und das gemeinsame
Vorgehen sämtlicher civilisierter Staaten umsomehr erleichtert wird,
wenn dieselben alle die gleiche Münzbasis besitzen. Haben sämtliche
in Betracht kommenden Staaten die Goldwährung durchgeführt, und
die Goldknappheit tritt scharf zu Tage, so haben sie alle dasselbe Interesse
 und werden um so leichter dazu zu bewegen sein, nun gemeinsam
 das Silber zur Entlastung des Goldes heranzuziehen. Nur
so lange die Währungsverhältnisse in den verschiedenen Ländern ungleich
 sind, damit ihre Interessen sich schroff gegenüberstehen, ist ein
gemeinsames Vorgehen derselben ausgeschlossen, Im Interesse der
weiteren Entwickelung liegt es daher, nicht die gegenwärtigen Silberländer
 oder die mit Doppelwährung in ihrem bisherigen Verhältnis
festzubannen, sondern im Gegenteil, sie so bald wie möglich zum Uebergange
 zur Goldwährung zu bewegen und damit die gleiche Basis
für den Weltverkehr und das gleiche Währungsinteresse in der
civılisierten Welt herbeizuführen.

Kapitel III
Der Kredit.

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Das Wesen des Kredites,

Carl Knies, Der Kredit. Berlin 1876 und 1879.
Nebentus, Der öffentliche Kredit. München 1829,
Ad. Wagner, Der Kredit und das Bankwesen in Schönbergs Handbuch, I, S. 412.

Kredit nennt man das Vertrauen, welches jemand genießt, daß
er seinen Verpflichtungen nachkommen wird; und unter „Kredit haben“
versteht man die Möglichkeit, auf Grund dieses Vertrauens gegen das
Versprechen der Gegenleistung Vermögensteile (oder auch Dienste)
Anderer freiwillig zur Benutzung zu erhalten.
Das Kreditgeschäft schließlich besteht in der Hingebung von
Waren gegen das Zahlungsversprechen, oder die Gewährung von Darlehn
 in Geld zur ökonomischen Verwertung gegen das Versprechen
der Zinszahlung und der schließlichen Rückzahlung oder auch der
letzteren allein.
Jenes Vertrauen beruht nun 1. auf der Leistungsfähigkeit Grundlagen
des Schuldners. Der Kaufmann kreditiert Ware nur demjenigen Kunden, des Kredites,
bei dem er annimmt, daß er die Zahlung zu entsprechender Zeit zu
effektuieren vermögen wird. Die Bank erteilt dem Kaufmann Kredit,
den sie, nach seinen Vermögensverhältnissen, seiner Tüchtigkeit, nach
den allgemeinen Konjunkturen und dem Gange seines Geschäftes durch- _
aus für solvent hält. Der Rentier ist geneigt, dem Grundbesitzer ei 680180;
Hypothekendarlehn zu gewähren, wenn er voraussetzt, daß das I +$ N
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