Full text : Nationalökonomie (Teil 1)

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 er es für eigene Geschäftszwecke, so macht er sich eines Vertrauensbruches
 schuldig und kann dafür kriminell bestraft werden. Da
nun in der neueren Zeit wiederholt solcher Vertrauensbruch von seiten
in Geldverlegenheit befindlicher Bankiers vorgekommen ist, und auch
Streitigkeiten darüber entstanden, ob eine Einlage einfach als Darlehn
dem Bankier übergeben oder ihm als Depot anvertraut war, so hat
sich in dem letzten Dezennium der Usus ausgebildet, daß die größeren
Banken besondere Gewölbe mit Stahlkammern und Schubkästen zur
Verfügung der Kunden stellen, in welche diese ihre Papiere einlegen
und unter eigenem Verschluß halten. Die durch diese Einrichtung
gewährte Sicherheit ist von außerordentlicher Bedeutung, und das
Publikum beginnt dieselbe mehr und mehr zu würdigen und davon
Gebrauch zu machen. Besonders großartig ist in Deutschland die
Einrichtung. der Reichsbank in Berlin. Am 1, Januar 1902 waren an
verschlossenen Depositen daselbst 7345 Stück, wofür an Gebühren
161861 Mk, gezahlt wurden; an offenen Depots dagegen 331214 im
Nennwerte von 3427 Mill. Mk. Im Laufe des Jahres kamen hinzu
54077 Depots über 539 Mill.; zurückgezogen wurden 42733 Depots
über 452 Mill. Mk. Von den niedergelegten Effekten wurden im Laufe
des Jahres an Zinsen etc. 113,2 Mill. eingezogen, an Gebühren für die
Aufbewahrung und Verwaltung 2,2 Mill. Mk. eingenommen.
Von ungleich größerer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist aber
Depositen als der gewöhnliche Depositenverkehr, der darin besteht, daß die Kunden
Darlehen. der Bank die laufenden Einnahmen, so weit sie dieselben nicht unmittelbar
gebrauchen, bei der Bank einlegen und zwar zur freien geschäftlichen
Benutzung derselben, also als einfaches Darlehen, und sich die Zurückziehung
 bald in jedem Momente vorbehalten (avista-Conto), bald nach
vorher ausbedungener Kündigung. Im kaufmännischen Verkehre ist dabei
die gewöhnlichste Form die des laufenden Kontos oder Kontocorrents,
bei welchem auf dem einen Folium die Einlagen, auf dem anderen die
Auszahlungen verzeichnet und gegenüber gestellt werden. Die kleinen
Banken pflegen, wenigstens in Deutschland, die Einlagen zu verzinsen,
während dieses bei den großen Banken nicht Usus ist. Bei den
großen englischen Banken wird sogar noch die Deponierung eines
unantastbaren eisernen Fonds verlangt, der gleichfalls nicht verzinst
wird. Die Verzinsung ist eine verschiedene, je nach den Rückzahlungsbedingungen,
 namentlich nach der Länge der Kündigungsfrist. Bei
dem Kontocorrent pflegt die Bank sich ihre Thätigkeit vergüten zu
‚assen, indem sie für die Auszahlungen einen höheren Prozentsatz verangt,
 als sie ihrerseits für die Einlagen zahlt.
Die Vorteile des Deponenten bei diesem Verfahren sind einmal:
Sicherheit vor Verlusten durch Feuer und Diebstahl im eigenen Hause
durch die Aufbewahrung der Gelder seitens der Bank, da nicht überall
die entsprechenden Einrichtungen, wie feuersichere Geldschränke, bei
dem. Publikum vorhanden sind, um gegen solche Verluste die nötige
Garantie zu bieten,
Zweitens: Ersparnis der Mühe und Kosten der eigenen Kassenverwaltung.
 Bei einer einfachen Privatperson, die nur für sich allein
wirtschaftet, fällt dieses weniger ins Gewicht, schon mehr bei einem
Geschäftsmann mit größerem Umsatz, einem Kaufmann, Fabrikanten,
Gutsbesitzer, der vielfach genötigt ist, einen besonderen Buchhalter
resp. Kassierer dafür zu halten, der ihm Kosten verursacht, und die
Gefahr von Mißegriffen, Veruntreuungen ete. in sich schließt, die er-
            
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