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könnte man ebenso unterscheiden zwischen einem besonderen Nahrungswert,
Kleidungswert etc. Rau unterschied noch zwischen einem abstrakten
und konkreten Gebrauchswert. Unter dem ersteren verstand
er die Tauglichkeit eines Gegenstandes, menschlichen Zwecken
überhaupt dienen zu können, wie also die Brennkraft der Kohle, durch
welche Wärme erzielt werden kann; des Eisens, sich in verschiedene
Formen umarbeiten zu lassen. Dieser abstrakte Gebrauchswert ist
dann aber nichts anderes als die Brauchbarkeit auf Grund der natürlichen
Eigenschaften des Gegenstandes, Die Brauchbarkeit allein aber
verleiht dem Gegenstande noch keinen Wert, es muß der schätzende
Mensch hinzutreten, und er muß auch in der Lage sein, von den Eigenschaften
des Dinges Nutzen zu ziehen. Die Kohle, welche an einem unzugäuglichen
Orte ruht, hat ebensowenig Wert, wie das Holz in einem
Urwalde, welches später einmal, wenn die Pioniere der Kultur in jenen
Distrikt eindringen, Wert erlangen kann. Man gebraucht bereits den
Ausdruck Wert, wo nur die eine Grundlage für denselben vorliegt, und
hat Verwirrung herbeigeführt, indem man die Worte Nutzbarkeit und
Wert identifizierte. Als konkreten Gebrauchswert bezeichnete Rau
demgegenüber die Tauglichkeit eines Gegenstandes, unmittelbar vorliegenden
menschlichen Bedürfnissen zu dienen, und hier ist man wohl
in der Lage, den Ausdruck Wert bereits anzuwenden, Nun ist aber
doch unter Umständen die Tauglichkeit eines Gegenstandes für ein vorliegendes
Bedürfnis gerade in der Möglichkeit gelegen, ja er vielleicht
allein dazu zu verwerten, andere Gegenstände damit einzutauschen,
z. B. ein Hundertmarkschein. Hier fallen also Tausch- und Gebrauchswert
völlig zusammen. Auf der anderen Seite wird ein Vorrat Getreide,
welchen ein Landwirt aufgespeichert hat, nicht nur danach geschätzt,
welchen Nutzen dieser davon in der eigenen Wirtschaft zu ziehen
vermag, sondern auch, was er dafür eintauschen oder durch Verkauf
damit erlangen kann. Der Tauschwert beeinflußt somit den Gebrauchswert,
sie lassen sich gar nicht trennen, sobald man den Gegenstand in
der Volkswirtschaft beobachtet, und mit ihr haben wir es doch hier
zu thun. Es ist ferner klar, daß, um weiter diese Ausdrücke anzuwenden,
Tauschwert nur vorhanden ist, wo ein Gebrauchswert vorliegt,
der letztere bestimmt den ersteren. Auch hier erscheint eine Trennung
beider vollständig unthunlich. Der Ausdruck Wert wird hier nur
uneigentlich gebraucht, wo es sich allein um einen Faktor der Wertbestimmung
handelt.
Eine zweite, gegenwärtig sehr allgemein acceptierte Einteilung
ist die nach Neumann und Böhm-Bawerk in objektiven und
subjektiven Wert. Der erstere ist „die anerkannte Tüchtigkeit eines
Gutes zur Herbeiführung irgend eines einzelnen äußeren Erfolges“, der
letztere „die praktische Bedeutung, die ein Gut für den Interessenkreis
eines bestimmten Subjektes dadurch erlangt, daß dieses sein Wohlbefinden
in irgend einem Stücke vom Besitze des Gutes abhängig weiß.“
Nach dieser Definition fällt der objektive Wert mit dem abstrakten
Gebrauchswert zusammen, wie er im allgemeinen im Nahrungswert des
Getreides, Heizwert der Kohle etc. liegt, was, wie wir sahen, die Nützlichkeit
eines Gutes bedeutet, und nur eine Grundbedingung des Wertes
ist, nicht aber der Wert selbst. Böhm-Bawerk führt deshalb weiter
aus, daß für die wirtschaftliche Betrachtung der objektive Tauschwert
der Güter die größte Wichtigkeit habe, „das ist die, auf den
gegebenen thatsächlichen Verhältnissen heruhende Befähigung derselben
bjektiver u
subjektiver
Wert.