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solidere Grundlage zurückzuführen. Die Einführung der Massregel im
Momente der allgemeinen Depression würde den Wert des Grund und
Bodens bedeutend erniedrigen und sofort eine grosse Zahl von
Landwirten zu Falle bringen. Im Momente des Aufschwungs wäre sie
aber nicht nur überflüssig, sondern in hohem Masse schädlich, weil sie
die Verwertung der günstigen Konjunktur verhinderte.
Mit Recht hat Rodbertus darauf aufmerksam gemacht, dass die
hypothekarische Verschuldung hauptsächlich bei dem Besitzwechsel statt-
findet. Hierauf fussend hat man gemeint der Verschuldung entgegentreten
zu müssen, indem man sie auf Fälle behufs Ankaufs und Erbschafts-
übernahme beschränkte, um dem Gute nicht Lasten aufzubürden, die
ihm nicht zu Gute kommen. Man übersah dabei, dass der Besitz-
wechsel allerdings die Veranlassung zur Verschuldung ist, aber darum
nicht gesagt ist, dass die Schulden nicht auch dem Grundstücke zu
Gute kommen. Der neue Besitzer strebt das Gut durch eine neue
Wirtschaftsmethode, intensiveren Betrieb, Meliorationen zu einer höheren
Ertragsfähigkeit zu bringen. Hierzu braucht er Geld und sucht dieses
auf dem Wege des Kredites zu erlangen, gleichviel ob er es un-
mittelbar zu diesem Zwecke aufnahm, oder, indem er eine geringere
Anzahlung machte, den Rest des Kaufgeldes eintragen liess, und da-
mit einen erheblichen Teil des eigenen Vermögens für neue Anlage-
oder Betriebszwecke zurückbehielt. Also auch wenn die Eintragung
bei dem Besitzwechsel geschah, konnte ein Teil der eingetragenen
Summen zur Verbesserung des Gutes verwendet sein. Das ist not-
wendig im Auge zu behalten, um nicht die Hypothekenschulden in
ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung falsch zu beurteilen. Wenn nun
bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts sich gerade bei den
yrossen Gütern in Deutschland die Hypothekenschuld in ausserordent- Ursache der
lichem Masse erhöht hat, und die Verschuldung einen übermässigenjetzigen Ueber
Grad erreichte, so findet das darin seine Erklärung, dass seit den Schuldung,
zwanziger Jahren die Preise der landwirtschaftlichen Produkte. und da-
mit der Wert des Grund und Bodens fortdauernd gestiegen waren.
Dadurch lag das natürliche Streben bei den Landwirten vor, ein mög-
lichst grosses Gut mit mässiger Anzahlung zu erwerben, weil schon in
ein bis zwei Dezennien eine nicht unbedeutende Preissteigerung zu er-
warten war, und damit schon derjenige einen Kapitalgewinn erzielte,
der auch, ohne Verbesserungen durchzuführen, sich nur so lange im
Besitz zu erhalten vermochte. Je wertvoller der Besitz war, um so
grösser war auch der in Aussicht stehende Gewinn, Dazu kam, dass
der Uebergang zu einem intensiveren Wirtschaftssystem bedeutendere
Summen beanspruchte und auch deshalb eine möglichst niedrige An-
zahlung wünschenswert war. Die Kapitalisten konnten getrost da-
rauf eingehen, weil durch die Steigerung des Grundwertes wie durch
die Verbesserung des Gutes ihre Sicherheit von Jahr zu Jahr stieg,
aber nicht abnahm. So lange die steigenden Konjunkturen anhielten,
war deshalb auch ein Nachteil in diesem Verfahren nicht zu bemerken.
Sobald nun aber ein Preisrückgang bei den Produkten eintrat, die
Landwirte mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, und für die Steige-
rung des Grundwertes kein vernünftiger Anhalt mehr vorlag, musste
die Situation sich vollständig ändern. Der Gläubiger sah seine Sicher-
heit gefährdet. der überlastete Landwirt konnte die Zinsen nicht mehr