Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Statistik. 
aufbringen. Erhielt er sich auch längere Zeit im Besitz, so war von 
einem günstigeren Verkauf keine Rede. Unter diesen Verhältnissen 
liegt jetzt nicht nur kein Anreiz mehr für den jungen Landwirt vor, 
mit geringem Kapital ein grosses Gut zu kaufen, sondern im Gegen- 
teil eine ganz. ausserordentliche Gefahr. War ein solches Vorgehen 
in früheren Zeiten ganz gerechtfertigt und cine Verschuldung mit zwei 
Drittel, selbst drei Viertel noch erträglich, so ist sie jetzt völlig erdrückend, 
and ein solches Vorgehen der grösste, nicht scharf genug zu verur- 
teilende Leichtsinn. Dazu kommt, dass heutigen Tages nur noch das 
Betriebskapital bei intelligenter, landwirtschaftlicher und kaufmän- 
nischer Verwertung eine gute Verzinsung in Aussicht stellt, während 
der Kaufwert der Güter in Folge der grossen Beharrlichkeit, mit der 
die augenblicklichen Besitzer sich dagegen sträuben, ihr Grundstück 
mit Verlust zu verkaufen, immer noch höher ist als der Ertragswert. 
Wenn nun in der neueren Zeit gleichwohl die hypothekarische 
Schuldenlast fortdauernd in bedeutendem Masse, auch bei den länd- 
lichen Grundstücken gestiegen ist, so ist dieses einmal darauf zurück- 
zuführen, dass sich namentlich die kleinen Landwirte daran gewöhnt 
haben, in erweitertem Masse den Realkredit gegenüber dem bisher her- 
angezogenen Personalkredit auszunutzen; in zweiter Linie aber wohl, 
dass sich infolge der ungünstigen Konjunkturen und unzulänglicher 
Reinerträge in steigendem Masse laufende Schulden angehäuft haben, 
die dann schliesslich zur Sicherung des Gläubigers eingetragen werden 
mussten. Denn es ist kaum anzunehmen, dass die jungen Landwirte 
aoch immer in Verkennung der Situation sich mit unzureichenden 
Mitteln ankaufen, oder, wenn das der Fall ist, würden die häufigen Bank- 
rotte der Gutsbesitzer mehr dem Leichtsinn der Landwirte, als der 
Ingunst der Verhältnisse zur Last zu legen sein. 
Die Statistik der hypothekarischen Verschuldung ist leider eine 
ausserordentlich unvollkommene. Erst in der neueren Zeit giebt sie 
iber die Neueintragungen und Löschungen in einer Anzahl Ländern 
Auskunft, aber nur in ausserordentlich wenigen und kleinen Ländern 
gennen wir die Höhe der ganzen eingetragenen Schuld. Aber auch 
diese kann erst richtig ‚gewürdigt werden, wenn wir den Wert der 
Grundstücke kennen und damit das Verhältnis der Verschuldung zum 
Werte festzustellen vermögen. Dieser Wert ist aber nur bei der Grund- 
steuerveranlagung ermittelt, die meistens schon vor langer Zeit erfolgte, 
so dass sie für unsere Zeit nicht mehr massgebend ist und schon da- 
mals nicht dem Kaufwert, auch nicht dem thatsächlichen Ertragswert, 
sondern nur einem ideellen Durchschnittswert nach dem KErtrage, der 
nach der gemeingewöhnlichen Wirtschaftsmethode von einem jeden er- 
zielt werden konnte, entsprach. Die bei Kauf-, Pacht-, Erbschaftsver- 
;rägen gezahlten Summen werden heutigen Tages nicht mehr wie 
früher in die Grund- und Hypothekenbücher allgemein eingetragen, da- 
mit fällt der beste Anhalt fort, aus dem der Grundwert festgestellt 
werden könnte, und damit ist auch die Aussicht gesunken, eine genaue 
Statistik der Verschuldungsverhältnisse zu gewinnen. 
Jährlicher Betrag der hypothekarischen Eintragungen auf den 
ländlichen Grundstücken in Preussen nach Abzug der Löschunygen:
	        
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