LOS
kam der Kaufmann Büring auf den Gedanken, den Grossgrundbe-
sitzern dadurch Kredit zu verschaffen, dass er sie zu einer Association
vereinigte, um gemeinsam die Garantie für jedes Darlehen zu über-
nehmen, welches dem einzelnen Mitgliede auf Grund hypothekarischer
Verpfändung gewährt wurde, und den Kapitalisten die Verfügung über
die der Landwirtschaft gewährten Summen dadurch zu ermöglichen,
dass zinstragende Obligationen ausgefertigt wurden, für welche nicht
nur der einzelne Grundbesitzer, sondern die Gesamtheit des ritter-
schaftlichen Grundbesitzes die Haftung übernähme, wodurch die Obli-
gationen sich leicht allgemeiner Beliebtheit erfreuen und an der Börse
umsetzbar sein würden. Der Plan, welchen er Friedrich dem Grossen
aünterbreitete, wurde von diesem zunächst als undurchführbar abgelehnt.
Das Verdienst des Kanzlers von Carmer ist es, die Bedeutung der
[dee richtig erkannt und sie von nenem Friedrich dem Grossen vor-
gelegt zu haben, der sie dann acceptierte, zur Durchführung ein Dar-
lehn von 200000 Thaler zu 2 % aus der Stautskasse bewilligte und das
Unternehmen mit besonderen Privilegien ausstattete, wodurch die
Schlesische Landschaft 1770 ins Leben gerufen werden konnte. Noch
in demselben Jahrhundert wurden in der Kurmark 1777, in Pommern
1781, Westpreussen 1787, Ostpreussen 1788 gleiche Institute gegründet,
In diesem Jahrhundert folgte die Gründung eines solchen in der Pro-
vinz Posen, Sachsen, im Königreich Sachsen, in Meklenburg, in Braun-
schweig und ausserhalb Deutschlands in den russischen Östseeprovinzen
und in Warschau. In Preussen entstanden allein 16. Ursprünglich
wurde der einzelne Pfandbrief auf ein bestimmtes Gut ausgestellt,
welches in erster Linie dafür haftete, Dies wurde später aufgegeben,
so dass die Grundstücke nicht dem einzelnen Gläubiger, sondern der
Landschaft selbst gegenüber haftbar sind, während das Institut allein
die ganze Verpflichtung dem Pfandbriefinhaber gegenüber trägt. Bis
zum Jahre 1838 stand den Pfandbriefinhabern ein Kündigungsrecht zu,
welches in jenem Jahre beseitigt wurde, was sich ohne alle Schwierig-
keit durchführen liess. Schon Büring hatte in seinem Plan eine
regelmässige Tilgung der Schuld aufgenommen, welche aber zunächst
in den preussischen Instituten nicht acceptiert wurde, da man annahm,
dass dieselbe ohnehin aussreichend stattfinden würde. Da sich diese
Annahme indessen als irrig herausstellte, hat man dann allmählich die
zwangsweise Amortisation acceptiert. Doch existieren noch Pfandbriefe,
welche einer Amortisation nicht unterworfen sind. Ist ein Teil, in der
Pommerschen Landschaft z. B. 5%, der Schuld, amortisiert, so können
die Amortisationszahlungen eingestellt werden; bei der westpreussischen
Landschaft nach 10 Jahren für die Hälfte des Wertes, während die
Amortisation dauernd !/, °/, beträgt, wenn die Verschuldung darüber hinaus-
geht. Ist ein gewisser Teil der Schuld zurückgezahlt, so kann die Summe
von dem Schuldner von Neuem in Anspruch genommen werden. Durch
diese Bestimmung, so wie durch den Umstand, dass der neue Erwerber
stets in der Lage ist, seinen vollen Kredit in Anspruch zu nehmen,
kann eine allmähliche Reduktion der Schuld, die beabsichtigt ist, illu-
sorisch gemacht werden und wird thatsächlich aufgehoben, indem fort-
dauernd eine Vergrösserung der Schuld zu beobachten ist.
Höhe der Be. Iedes Mitglied des Institutes hat ein Recht auf ein unkündbares
leihung. Darlehen. Die Höhe desselben belief sich in früheren Zeiten auf