Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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kam der Kaufmann Büring auf den Gedanken, den Grossgrundbe- 
sitzern dadurch Kredit zu verschaffen, dass er sie zu einer Association 
vereinigte, um gemeinsam die Garantie für jedes Darlehen zu über- 
nehmen, welches dem einzelnen Mitgliede auf Grund hypothekarischer 
Verpfändung gewährt wurde, und den Kapitalisten die Verfügung über 
die der Landwirtschaft gewährten Summen dadurch zu ermöglichen, 
dass zinstragende Obligationen ausgefertigt wurden, für welche nicht 
nur der einzelne Grundbesitzer, sondern die Gesamtheit des ritter- 
schaftlichen Grundbesitzes die Haftung übernähme, wodurch die Obli- 
gationen sich leicht allgemeiner Beliebtheit erfreuen und an der Börse 
umsetzbar sein würden. Der Plan, welchen er Friedrich dem Grossen 
aünterbreitete, wurde von diesem zunächst als undurchführbar abgelehnt. 
Das Verdienst des Kanzlers von Carmer ist es, die Bedeutung der 
[dee richtig erkannt und sie von nenem Friedrich dem Grossen vor- 
gelegt zu haben, der sie dann acceptierte, zur Durchführung ein Dar- 
lehn von 200000 Thaler zu 2 % aus der Stautskasse bewilligte und das 
Unternehmen mit besonderen Privilegien ausstattete, wodurch die 
Schlesische Landschaft 1770 ins Leben gerufen werden konnte. Noch 
in demselben Jahrhundert wurden in der Kurmark 1777, in Pommern 
1781, Westpreussen 1787, Ostpreussen 1788 gleiche Institute gegründet, 
In diesem Jahrhundert folgte die Gründung eines solchen in der Pro- 
vinz Posen, Sachsen, im Königreich Sachsen, in Meklenburg, in Braun- 
schweig und ausserhalb Deutschlands in den russischen Östseeprovinzen 
und in Warschau. In Preussen entstanden allein 16. Ursprünglich 
wurde der einzelne Pfandbrief auf ein bestimmtes Gut ausgestellt, 
welches in erster Linie dafür haftete, Dies wurde später aufgegeben, 
so dass die Grundstücke nicht dem einzelnen Gläubiger, sondern der 
Landschaft selbst gegenüber haftbar sind, während das Institut allein 
die ganze Verpflichtung dem Pfandbriefinhaber gegenüber trägt. Bis 
zum Jahre 1838 stand den Pfandbriefinhabern ein Kündigungsrecht zu, 
welches in jenem Jahre beseitigt wurde, was sich ohne alle Schwierig- 
keit durchführen liess. Schon Büring hatte in seinem Plan eine 
regelmässige Tilgung der Schuld aufgenommen, welche aber zunächst 
in den preussischen Instituten nicht acceptiert wurde, da man annahm, 
dass dieselbe ohnehin aussreichend stattfinden würde. Da sich diese 
Annahme indessen als irrig herausstellte, hat man dann allmählich die 
zwangsweise Amortisation acceptiert. Doch existieren noch Pfandbriefe, 
welche einer Amortisation nicht unterworfen sind. Ist ein Teil, in der 
Pommerschen Landschaft z. B. 5%, der Schuld, amortisiert, so können 
die Amortisationszahlungen eingestellt werden; bei der westpreussischen 
Landschaft nach 10 Jahren für die Hälfte des Wertes, während die 
Amortisation dauernd !/, °/, beträgt, wenn die Verschuldung darüber hinaus- 
geht. Ist ein gewisser Teil der Schuld zurückgezahlt, so kann die Summe 
von dem Schuldner von Neuem in Anspruch genommen werden. Durch 
diese Bestimmung, so wie durch den Umstand, dass der neue Erwerber 
stets in der Lage ist, seinen vollen Kredit in Anspruch zu nehmen, 
kann eine allmähliche Reduktion der Schuld, die beabsichtigt ist, illu- 
sorisch gemacht werden und wird thatsächlich aufgehoben, indem fort- 
dauernd eine Vergrösserung der Schuld zu beobachten ist. 
Höhe der Be. Iedes Mitglied des Institutes hat ein Recht auf ein unkündbares 
leihung. Darlehen. Die Höhe desselben belief sich in früheren Zeiten auf
	        
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