Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

A. 
Sozialistische In dieser Zeit kam vor allen Dingen der Gesichtspunkt zur Gel- 
Bestrebungen. tung, den man wohl als den sozialistischen bezeichnen kann, den Zünf- 
ten die Aufgabe zu stellen, den Mitgliedern möglichst gleiche Arbeit 
und Verdienst zu garantieren, Ungleichheiten zu vermeiden, nicht zu 
gestatten, dass Einer einen grossen Betrieb einrichtete und damit den 
kleinen Mann verdrängte oder bedrückte. Darauf gehen alle Bestre- 
bungen der Zünfte hin, und hierin ist auch der Grund der späteren 
Ausartung und des Verfalles zu sehen, als sich die politischen und 
wirtschaftlichen Verhältnisse geändert hatten, während in der Zeit des 
allgemeinen Aufschwunges die Massregeln weniger schädlich wirkten 
and nicht so drückend empfunden wurden. 
In erster Linie bildete sich in dieser Zeit ein geregelter Lehr- 
zang aus. Der Lehrling wurde nach einer vierwöchentlichen Probezeit 
dei einem Meister durch einen öffentlichen Akt in die Zunft aufge- 
nommen, seinem Lehrherren übergeben, der ihm Wohnung und Kost 
zu gewähren und ihn in Zucht zu nehmen hatte. Er war nicht nur den 
Angehörigen gegenüber, sondern — das ist besonders hervorzuheben 
— der Zunft selbst dafür verantwortlich, dass er den Lehrling ordent- 
lich hielt und ihn in Allem unterrichtete und ausbildete, was das Ge- 
werbe verlangte. Die dafür bemessene Frist war eine verschiedenartig 
lange, je nach den einzelnen Gewerben und schwankte von 3 bis 6 
Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit wurde eine Lehrlingsprüfung vor 
versammelter Zunft abgehalten, welche ebenso eine Prüfung für den 
Lehrling wie für den Meister war, ob beide ihre Schuldigkeit gethan 
hatten. War die allseitige Ausbildung des Lehrlings konstatiert, so 
wurde er feierlichst als Geselle anerkannt, der nun mindestens 2 bis 
4 Jahre auf die Wanderschaft gehen musste, womöglich auch in das 
Ausland, um dort neue Bräuche, Handgriffe, Methoden kennen zu 
lernen, und mit erweitertem Blick und höherer Leistungsfähigkeit zu- 
rückzukehren. Auf der Wanderschaft fand der Geselle überall Unter- 
stützung, Herberge, Kost und einen Zehrpfennig für die Weiterreise, 
wenn keine Arbeit am Orte zu finden war. Sonst wurde ihm dieselbe 
zugewiesen, Er durfte nicht selbständig Arbeit für Kunden über- 
nehmen, sondern musste sich unter einen Meister stellen und nur die 
ihm zugewiesene Arbeit ausführen: In den meisten Gewerben durfte 
er sich auch nicht verheiraten, da nicht nur der Lehrling, sondern auch 
der Geselle meistens Wohnung und Kost im Hause des Meisters selbst 
empfing. 
Wollte ein Geselle in die Meisterschaft eintreten und sich selb- 
ständig machen, so hatte er nicht nur den Nachweis zu führen, dass er 
in der Gesellenzeit das Handwerk bei einem Meister angemessen aus- 
geübt hatte, sondern er musste seine Leistungsfähigkeit durch die 
Lieferung eines Meisterwerkes bekunden, welches in jener Zeit immer 
allgemeiner gefordert wurde, ursprünglich aber noch nicht gebräuchlich 
zewesen war. 
Bei dem allgemeinen Aufschwung, welchen die Gewerbe nahmen, 
und dem reichlichen Absatz, den dieselben für ihre Waaren fanden, 
hatten die Zünfte keinen Anlass, besondere Erschwerungen der Nieder- 
Jassung der Meister entgegenzustellen. Eine geringe Abgabe zum Ein- 
kauf in die Zunft wurde noch dem neuen Meister aufgelegt, und in 
gewissen Branchen ‚hatte er bestimmte Realitäten zu erwerben, die für 
Lehrgang,
	        
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