im Allgemeinen das Publikum sehr wohl zu beurteilen. Ausserdem
kommt in Betracht, dass die Anforderungen an dieselben ganz ausser-
ordentlich verschiedene sind, und dass dieselben leicht erheblich von
dem abweichen, was eine Prüfungskommission verlangt und verlangen
muss, Der Schuhmachergeselle, der nur einen groben Arbeiterstiefel
anzufertigen vermag, wird niemals die Meisterprüfung bestehen, wäh-
rend er seine Kunden auf dem Lande durchaus befriedigt. Er erfüllt
seine volkswirtschaftliche Aufgabe, verdient sich seinen Unterhalt, und
es wäre sicher unberechtigt, ihm die selbständige Ausübung seines
Berufes zu untersagen. Ein tüchtiger Kaufmann kann vorzüglich ge-
eignet sein, ein grösseres Confektions- oder Herrengarderobengeschäft
zu leiten, ohne selbst schneidern zu können, ebenso ein grösseres Schuh-
warengeschäft oder eine Schuhfabrik, ohne selbst die Schuhmacherei
gelernt zu haben. Gewandtheit im Umgange mit dem Publikum, Waren-
kenntnis, wie Menschenkenntnis, Organisationstalent etc. reichen für
die Leitung völlig aus. Für die Ausübung der Handwerksthätigkeit
kann er sich entsprechende Hülfskräfte engagieren. (Auch ein Gutsbe-
sitzer braucht nicht mähen und pflügen zu können.) Er wird das
Unternehmen besser leiten, als ein Schneider und Schuhmacher ohne
kaufmännische Bildung. Dazu kommt, dass in der Praxis die Um-
gehung sehr naheliegend und leicht durchführbar ist, indem der Unter-
nehmer sich einen Meister als Strohmann engagiert, während er selbst
die Leitung in der Hand behält. Gutsbesitzer, die auf ihrem Grund-
stück eine Wassermühle hatten, oder kleinere Bauten selbst ausführen
wollten, stellten sich in der Zeit des Zwangs scheinbar unter einen
Meister. Gegen Zahlung gewisser Gebühren liess dieser ihnen dann
völlig frei Hand.
Man hat in früheren Zeiten, wo es sich um die Bekämpfung
der noch bestehenden Zünfte handelte, die Prüfungen im Handwerk
als unzureichend hingestellt und sie deshalb überhaupt ımissachtend
über Bord geworfen. Das war unzweifelhaft zu weit gegangen, Richtig
ist es, dass die Prüfungen in früheren Zeiten in schmählicher Weise
gemissbraucht wurden, um die Zahl der Gewerbetreibenden möglichst
zu vermindern, dass sie trotz der überwachenden Regierungskommissare
vielfach zu einer Farce geworden waren, und die prüfenden Meister
sich oft gegenseitig in die Haare gerieten, weil der eine die Antwort
des Lehrlings für falsch erklärte, weil man danach niemals eine gute
Wurst zu Stande bringen könne, während der andere sie als richtig ac-
ceptierte, weil er selbst in der betreffenden Weise arbeitete. Liegen
auch derartige Schwierigkeiten unzweifelhaft vor, so sind sie in den
meisten Gewerben doch nicht unüberwindlich und die dadurch zu
erwartenden Schädigungen treten gegenüber den Vorteilen sofort zurück,
wenn durch die Prüfung nur ein Empfehlungszeugnis erlangt wird,
nicht aber ein Berechtigungsdiplom. Indem ersteren Falle wird unter
den prüfenden Meistern, die sich zu einer fakultativen Innung ver-
einigt haben, sehr leicht eine Einigung zu erreichen sein. Sie haben
alle dasselbe Ziel, und sind freiwillig zur Förderung des Gewerbes
zusammengetreten. Geschieht dann die Prüfung öffentlich, ist zu der
Ansstellung der Lehrlingsarbeiten die ganze Stadt eingeladen, so wird
das Ergebnis im Allgemeinen ein erfreuliches sein. Schon mehr Anlass
zu Streit und Gefahr von nachhaltigen Gegensätzen liegen bei Zwangs-