Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

im Allgemeinen das Publikum sehr wohl zu beurteilen. Ausserdem 
kommt in Betracht, dass die Anforderungen an dieselben ganz ausser- 
ordentlich verschiedene sind, und dass dieselben leicht erheblich von 
dem abweichen, was eine Prüfungskommission verlangt und verlangen 
muss, Der Schuhmachergeselle, der nur einen groben Arbeiterstiefel 
anzufertigen vermag, wird niemals die Meisterprüfung bestehen, wäh- 
rend er seine Kunden auf dem Lande durchaus befriedigt. Er erfüllt 
seine volkswirtschaftliche Aufgabe, verdient sich seinen Unterhalt, und 
es wäre sicher unberechtigt, ihm die selbständige Ausübung seines 
Berufes zu untersagen. Ein tüchtiger Kaufmann kann vorzüglich ge- 
eignet sein, ein grösseres Confektions- oder Herrengarderobengeschäft 
zu leiten, ohne selbst schneidern zu können, ebenso ein grösseres Schuh- 
warengeschäft oder eine Schuhfabrik, ohne selbst die Schuhmacherei 
gelernt zu haben. Gewandtheit im Umgange mit dem Publikum, Waren- 
kenntnis, wie Menschenkenntnis, Organisationstalent etc. reichen für 
die Leitung völlig aus. Für die Ausübung der Handwerksthätigkeit 
kann er sich entsprechende Hülfskräfte engagieren. (Auch ein Gutsbe- 
sitzer braucht nicht mähen und pflügen zu können.) Er wird das 
Unternehmen besser leiten, als ein Schneider und Schuhmacher ohne 
kaufmännische Bildung. Dazu kommt, dass in der Praxis die Um- 
gehung sehr naheliegend und leicht durchführbar ist, indem der Unter- 
nehmer sich einen Meister als Strohmann engagiert, während er selbst 
die Leitung in der Hand behält. Gutsbesitzer, die auf ihrem Grund- 
stück eine Wassermühle hatten, oder kleinere Bauten selbst ausführen 
wollten, stellten sich in der Zeit des Zwangs scheinbar unter einen 
Meister. Gegen Zahlung gewisser Gebühren liess dieser ihnen dann 
völlig frei Hand. 
Man hat in früheren Zeiten, wo es sich um die Bekämpfung 
der noch bestehenden Zünfte handelte, die Prüfungen im Handwerk 
als unzureichend hingestellt und sie deshalb überhaupt ımissachtend 
über Bord geworfen. Das war unzweifelhaft zu weit gegangen, Richtig 
ist es, dass die Prüfungen in früheren Zeiten in schmählicher Weise 
gemissbraucht wurden, um die Zahl der Gewerbetreibenden möglichst 
zu vermindern, dass sie trotz der überwachenden Regierungskommissare 
vielfach zu einer Farce geworden waren, und die prüfenden Meister 
sich oft gegenseitig in die Haare gerieten, weil der eine die Antwort 
des Lehrlings für falsch erklärte, weil man danach niemals eine gute 
Wurst zu Stande bringen könne, während der andere sie als richtig ac- 
ceptierte, weil er selbst in der betreffenden Weise arbeitete. Liegen 
auch derartige Schwierigkeiten unzweifelhaft vor, so sind sie in den 
meisten Gewerben doch nicht unüberwindlich und die dadurch zu 
erwartenden Schädigungen treten gegenüber den Vorteilen sofort zurück, 
wenn durch die Prüfung nur ein Empfehlungszeugnis erlangt wird, 
nicht aber ein Berechtigungsdiplom. Indem ersteren Falle wird unter 
den prüfenden Meistern, die sich zu einer fakultativen Innung ver- 
einigt haben, sehr leicht eine Einigung zu erreichen sein. Sie haben 
alle dasselbe Ziel, und sind freiwillig zur Förderung des Gewerbes 
zusammengetreten. Geschieht dann die Prüfung öffentlich, ist zu der 
Ansstellung der Lehrlingsarbeiten die ganze Stadt eingeladen, so wird 
das Ergebnis im Allgemeinen ein erfreuliches sein. Schon mehr Anlass 
zu Streit und Gefahr von nachhaltigen Gegensätzen liegen bei Zwangs-
	        
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