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nachweises wäre ein solches Verfahren unmöglich gewesen. Nur die
gelernten Böttcher hätten zur Herstellung der Fässer herangezogen werden
dürfen, während thatsächlich die Vorarbeiten unter der Anleitung jener zum
grössten Teil ebensogut von etwas anstelligen sonstigen Holzarbeitern aus-
geführt werden können. Der Gewinn wäre nicht nur jenem Raffineur, son-
dern auch den im Winter arbeitslosen Zimmerleuten ete. und der ganzen
Volkswirtschaft verloren gegangen, Bei den ausserordentlichen Schwank-
ungen der Konjunkturen in der Gegenwart ist es gerade die Aufgabe,
den Uebergang von einer Thätigkeit zur anderen zu erleichtern, so-
viel irgend angängig, um der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken;
denselben zu erschweren, heisst die Aufgaben der Zeit völlig verkennen.
Strenge Soll nun der Befähigungsnachweis aber einen praktischen Erfolg
Scheidung derhaben, so ist eine strenge Abgrenzung der einzelnen Gewerbe und der
Gewerbe, ;hnen zugewiesenen Thätigkeit, wie sie in-dem Zunftwesen bestanden,
unerlässlich. Denn was hilft dem Tapezierer die zünftlerische Ab-
schliessung, wenn jeder Sattler oder Möbelarbeiter durch Anfertigung von
Sofas etc., wie ebenso ein Dekorateur, Maler etc. sie durchbrechen kann.
Nun ist aber die Abgrenzung der einzelnen Gewerbe oft ausserordentlich
schwierig, weil der Uebergang ein ungemein allmählicher ist. Das
hat man in Oesterreich genugsam erfahren, wo die aus solchen Grenz-
streitigkeiten entstandenen Prozesse die Gerichte fortdauernd beschäftigen
und schon eine ganze Litteratur hervorgerufen haben. Dahin gehört der
berühmte Streit, ob die Lederhosen dem Schneider, Sattler oder gar
dem Handschuhmacher zur Anfertigung zufallen, die Matratzen dem
Sattler oder dem. Tapezierer, ob der Kugelhupf oder gewisse Bretzeln
vom Bäcker oder vom Konditor herzustellen sind. Dem ersteren wird
eigentlich jedes Gebäck abgesprochen, bei dem der Teig einen Zusatz
von Zucker erhält und nicht nur äusserlich aufgestreut wird. Der Ge-
brauch hat aber ‚thatsächlich dieses längst durchbrochen, sobald der
Zucker billiger geworden war. Wo aber hier die Grenze liegt, ist trotz
aller Streitigkeiten noch von niemandem festgestellt. Zu solchen Un-
zuträglichkeiten, ja man muss sagen, solchen Ungeheuerlichkeiten kommt
man aber notwendig, wenn man das moderne wirtschaftliche Leben
nach einer Schablone behandeln und in dieselbe einzwängen will.
Mit dem Gesagten ist aber der Kernpunkt der ganzen Frage
noch nicht berührt, der, wie angedeutet, darin liegt, dass man durch die
Forderung des Befähigungsnachweises für die Ausübung des Gewerbes
die Konkurrenz vermindern, dem Handwerker wieder Arbeit und Ver-
dienst sichern will. In den früheren Jahrhunderten, wo der Hand-
werker in der Hauptsache für den lokalen Bedarf arbeitete, wo die
Keine Bezieh: Bevölkerung sehr stationär blieb, konnte man allerdiugs Production und
A krier 1oka- Bedarf in ein bestimmtes Verhältnis setzen. Man kannte den Bedarf
Auktion ung der Bevölkerung an Brod, Fleisch, Schuhen und Stiefeln und wusste,
Lokalbedarf. wie viel Meister und Gesellen nötig waren, um diesen Bedarf zu
decken; und beschränkte dann in entsprechender Weise die Zahl der
Gewerbetreibenden. Bildete sich ein Export in die weitere Umgegend
im Marktverkehr, oder gar für das Ausland heraus, so waren auch die
Zünfte bereit die Niederlassung einer grösseren Zahl Gewerbetreibender
zuzulassen.
In dem Zeitalter des Dampfes, bei dem modernen Post- und
Eisenbahnverkehr und weitgehendster internationaler Arbeitsteilung hat