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schüsse erzielen und annähernd die gleichen Preise nehmen müssen,
wie die grösseren Kaufleute.
Noch auf einen anderen Punkt müssen wir sofort aufmerksam
machen. Die Ueberschüsse, welche unsere Konsumvereine erzielen,
sind nicht dem kaufmännischen Gewinne gleichzustellen und daher auch
nicht in der gleichen Weise zu besteuern. Sie bilden nicht ein Ein-
kommen für die Mitglieder, sondern nur Ersparnisse bei verringerten
Ausgaben für den Konsum. Wenn ich eine Summe damit erspare,
dass ich mir meinen Weinbedarf nicht in einzelnen Flaschen vom
nächsten Krämer nach Bedarf holen lasse, sondern ihn mir in ganzen
Fässern vom Produzenten auf einmal kommen lasse, so ist dadurch
nicht mein Einkommen erhöht, sondern ich habe dadurch nur einen
Teil meines Einkommens kaufkräftiger gemacht. Und wenn ich dadurch
weniger für Wein ausgebe, so hat der Fiskus kein Recht, mich des-
halb mit einer höheren Einkommensteuer anzusetzen, und ebenso wenig
mich mit einer Gewerbesteuer zu belasten, weil ich nicht durch Ein-
und Wiederverkauf Gewinn erziele, sondern nur durch vorsichtiges
Einkaufen Ersparnisse gemacht habe, auch wenn ich dadurch einem
Zwischenhändler weniger zu verdienen gebe. Genau so liegt aber die
Sache bei den Konsumvereinen.
Namentlich die kleinen Konsumvereine wirken für einfache Arbeiter
leicht schädlich, wenn sie nicht eine angemessene Verteilung der Waren
bewirken, wodurch allerdings die Thätigkeit wesentlich verteuert wird.
Denn die Arbeiterfrauen können vielfach nicht selbst die richtige Einteilung
vornehmen. Sie verbrauchen zu viel, wenn sie ein ganzes Pfund Kaffee
oder Zucker im Hause haben, während sie gewohnt gewesen sind,
täglich ihr Lot Kaffee zu kaufen und zu verbrauchen, und zu bestimmten
Zwecken für 10 Pf. Zucker holen zu lassen, so dass also der Konsum-
verein zu einer unwirtschaftlichen Vergeudung, resp. zu einem zu starken
Konsum führen kann, wenn er die Waare nur in grösseren Quantitäten
abgiebt.
Nach allem sind die Konsumvereine ein vorzügliches Mittel, die
Kaufkraft der unteren Schichten der Bevölkerung zu heben und zu
grossen Gewinn des Zwischenhandels zu reduzieren. Sie sind aber nur
in beschänktem Masse anwendbar und nur unter bestimmten Verhält-
nissen am Platze.
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B. Genossenschaften zur Förderung gewisser pro-
duktiver Thätirkeiten.
Die zweite in betracht kommende Kategorie ist die der Genossen-
schaften zur Förderung gewisser gewerblicher Thätigkeiten in einzel-
nen Gewerbszweigen. Dazu gehören Rohstoffvereine, Magazingenossen-
schaften und die sogenannten Werkgenossenschaften, welche in der
[rüher erwähnten Weise das Handwerk wie die Landwirtschaft zu
unterstützen bestimmt sind.
Rohstoff- Rohstoffvereine oder Bezugsgenossenschaften sind Vereinigungen
bezugsvereine. „on Handwerkern, Landwirten, eventuell kleinen Kaufleuten, um nach
Art der Konsumvereine Rohmaterialien im Grossen auf gemeinsame
Kosten zu beziehen und sie nach Massgabe der eigenen Unkosten an