Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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strebsam genug ist, um seine natürliche Indolenz in Folge dieser An- 
regung entsprechend zu überwinden. Anderenfalls liegt die Gefahr vor, 
dass die Einrichtung nur Unzufriedenheit bei den Arbeitern erregt und 
Misstrauen gegen den Unternehmer wach ruft, wenn in einzelnen 
Jahren das Geschäftsergebnis ein unzureichendes war und daher die 
Arbeiter in ihrer Hoffnung, einen Extrazuschuss an Jahresschluss zu 
erhalten, getäuscht wurden. Es liegen daher Beispiele eines günstigen 
Erfolges der Massregel, wie ebenso eines ungünstigen vor. 
Vorteil ebenso Ein Kohlenbergwerk in England litt darunter, dass die Arbeiter 
für den Ar- in dem Bestreben, eine möglichst grosse Quantität Kohlen an das 
beitgeber. Tageslicht zu fördern, da sie per Tonne bezahlt wurden, übermässig 
viel kleine Stücke und Gruss erzielten, für welche nur unzureichende 
Preise zu erlangen waren. Man führte die Teilnehmerschaft am 
Reingewinn ein und machte den Arbeitern klar, dass sie den Erlös für 
Kohlen erheblich zu steigern vermöchten, wenn sie durch sorgfältigere 
Behandlung der Kohlen die Zerkleinerung derselben möglichst ver- 
hüteten, und es ergab sich, dass fortan in der That ein weit grösserer 
Prozentsatz Stückkohle erzielt wurde als bisher, dass ebenso an Geräten 
und sonstigem Material durch sorgfältigere Behandlung gespart wurde, 
dass der Reingewin sich erheblich erhöhte und der Unternehmer wie 
die Arbeiter davon einen Vorteil hatten. Aehnliches ist vielfach in 
Fabriken und auch in der Landwirtschaft (Heinrich von '"Thünen 
auf Tellow; von Neumann -Posegnic in ÖOstpreussen) beobachtet. 
Um sich einen festen Stamm von Arbeitern zu erhalten und dem 
häufigen zwecklosen Wechsel der Arbeiter entgegenzuwirken, aber 
auch um Streiks zu erschweren, haben vielfach Fabrikanten, so wie 
Landwirte die Teilnehmerschaft am Reingewinn eingeführt, indem sie 
aber nur eine Hälfte der Tantieme bar auszahlen, die andere Hälfte 
in eine gemeinsame Arbeiterkasse thun, aus welcher der Anteil 
erst nach einer längeren tadellosen Dienstzeit (mindestens 5 Jahre) 
und nur für bestimmte Zwecke zur Auszahlung gelangt, während bei 
einem früheren freiwilligen Abgange, oder bei infolge ungebührlichen 
Verhaltens notwendig gewordener Fortschickung der Betrag zu gunsten 
der zurückbleibenden Arbeiterschaft verfällt. (Hallesche Maschinen- 
fabrik, Bauerngutsbesitzer Knauer in Gröbers.) Hierdurch wird ein 
wirksamer Druck auf die Arbeiterschaft durch eine Prämie auf gutes 
Verhalten und Verbleiben an demselben Arbeitsort ausgeübt, welcher 
sich vielfach als ausserordentlich wirksam und segensreich erwiesen 
hat. Dagegen sind wiederholt ähnliche Versuche ohne Wirksamkeit 
geblieben, und nach einiger Zeit, mitunter auf Grund von Misshellig- 
keiten mit den Arbeitern wieder aufgehoben. (v. Helldorf-Baumersroda.,) 
$ 49. 
Das Koalitionsrecht und die Arbeitervereine der Gegenwart 
Z. Brentano, Die Arbeitergilden der Gegenwart. Leipzig 1871—72, 
Zudlow u. Jonst, Die arbeitenden Klassen in England. Berlin 1876. 
R. Meyer, Der Emanzipationskampf des vierten Standes. Berlin 1875 Bd, I. 
2. Aufl. 1882. 
Fr. Mehring, Zur Geschichte d. deutsch. Sozialdemokratie. Bıemen 1879 u. 98. 
Oskar Testut, Die Internationale. Ihr Wesen und ihre Bestrebungen, Leip- 
zig 1872.
	        
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