Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

E57 
betriebes und der Konzentration grosser Arbeitermassen an ein- 
zelnen Orten in den gleichen Gewerbsbranchen, und auf der ande- 
ren Seite als Folge der Vereinigung derselben in grossen Gewerk- 
schaften zu geschlossenem Vorgehen. Das wird um so mehr der Fall 
sein, je weiter sie ihre Beziehungen über ein ganzes Land erstrecken 
oder gar internationalen Charakter annehmen. Wir führten bereits aus, 
welch tiefgreifenden Einfluss Arbeitseinstellungen in den Kohlenberg- 
werken Schottlands, dann Westfalens gehabt haben, wo in dem letz- 
teren Falle Krupp schon zu bedeutenden Kohleneinkäufen im Auslande 
geschritten war, um sich für alle Fälle das Quantum zu sichern, 
das er zur Fortsetzung seines Betriebes notwendig hatte, und einzelne 
Städte unmittelbar vor der Gefahr standen, ohne Beleuchtung und 
Heizung zu sein. Nun vergegenwärtige man sich, was in der Zukunft für 
Möglichkeiten vorliegen, wenn solche Arbeitseinstellungen nicht nur in 
Westfalen, sondern verabredeter Massen zugleich auch in Sachsen, 
Schlesien, oder gar noch Böhmen ausbrechen, und die englischen Ar- 
beiter das unterstützen, indem sie die Verladung von Kohlen nach 
Deutschland verhindern oder gleichfalls den Bergbau derartig reduzieren, 
dass er nur für das Inland ausreicht. Die Landeskalamität könnte 
dann leicht grösser werden, als nach einer nochmaligen Kontinental- 
sperre, wenn sich nicht die Staatsgewalt ins Mittel legte. Da beson- 
ders in Deutschland der Gebrauch der Arbeitseinstellungen von seiten 
der Arbeiterklasse erst in den Anfängen liegt und noch eine wesent- 
liche Ausbildung sicher annehmen wird, wenn nicht energisch dagegen 
aufgetreten wird, so ist es die unbedingte Aufgabe von Staat und Ge- 
sellschaft, Mittel und Wege ausfindig zu machen und in Aussicht zu 
nehmen, um denselben energisch entgegentreten zu können, Diese 
Mittel sind in erster Linie in den Einigungsämtern und Schiedsgerich- 
ten zu sehen, dann in einem energischen Eingreifen der Staatsgewalt 
gegen jeden Missbrauch der Macht auf beiden Seiten der sich be- 
kämpfenden Parteien. 
8 51. 
Einigungsämter und Schiedsgerichte. 
Gustav Eberti, Gewerbegerichte u. d. gewerbl. Schiedsgerichtswesen. Berlin 1869, 
Schriften des Vereins für Sozialpolitik Leipzig 1874. 
Mundella, Arbitration as a means of preventing strikes, Bradford 1868. 
Arthur Fontoine. Les gröves et la coneiliation, Paris 1897. 
Unter einem Einigungsamte versteht man eine Kommission, welche 
aus Vertretern beider streitenden Parteien gebildet wird, um durch ge- 
meinsame Beratung und Abwägung der beiderseitigen Forderungen ein 
Einvernehmen für die nächste Zukunft, in dem vorliegenden Falle 
namentlich über die Lohnhöhe und sonstige Arbeitsbedingungen, zu 
erzielen, dem sich beide Teile freiwillig unterwerfen. Dies kann natür- 
lich nur geschehen, wenn die dahinter stehenden Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer ihren Vertretern ausreichende Vollmacht erteilen; und dieses 
setzt bei den Arbeitern eine gewisse feste Organisation mindestens ad 
hoc voraus. Diese Einigungsämter wollen also vorbeugend wirken, 
Zinigungs- 
ämter_
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.