Full text : Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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den Arbeitern der einzelnen in betracht kommenden Etablissements. Der
Vorsitzende wurde aus der Zahl der Unternehmer, der stellvertretende aus
den Arbeitern gewählt. Acht Tage gingen die Verhandlungen vor sich,
ohne dass eine Annäherung erzielt werden konnte, so erbittert waren
beide Teile gegen einander und so wenig zu einem Entgegenkommen
geneigt. Schliesslich gelang es Mundella’s Beharrlichkeit, eine Vereinbarung
 zu treffen, mit der beide Teile sich zufrieden erklärten, und
die ausdrücklich für das nächste Vierteljahr acceptiert wurde. Vor
Ablauf desselben fand eine erneute Konferenz statt, die wiederum für
eine längere Frist ein Uebereinkommen traf; und auf diese Weise
gelang es, für eine Reihe von Jahren den Frieden herzustellen. "Trotz
der segensreichen Wirkung aber ging die Einrichtung nach zwanzigjährigem
 Bestehen im Jahre 1888 wieder ein. Aber das Beispiel hatte
weitergehenden Einfluss gehabt und eine grosse Zahl solcher boards
of conciliation sind in verschiedenen Gegenden Englands mit entschiedenem
 Erfolge durchgeführt. Die Einrichtungen Kettle’s gingen mehr
auf ein Schiedsgericht hinaus, wenn auch er Einigungsämter geschaffen
hat. Er berief nur eine geringere Zahl von Delegierten, die nicht aus
sich selbst heraus, wie bei Mundella, einen Vorsitzenden wählten, sondern
 aus anderen Kreisen, besonders der Richter, wie er selbst sehr
lange Zeit als solcher fungiert hat. Er liess beide Parteien,‘ die sich
zur Schlichtung eines Streites an ihn wendeten, sich vorher verpflichten,
 sich dem Schiedsspruche zu unterwerfen, den der gewählte Obmann
zu treffen hatte, nachdem von beiden Seiten die Forderungen wie die
Beschwerden vorgebracht und diskutirt waren. Nach einem englischen
Gesetze können dann die Parteien durch Pfändung, selbst Einsperrung
gezwungen werden, sich dem Urteil unterzuordnen. Auch dieses Verfahren
 ist in England in segensreicher Weise sehr allgemein zur Anwendung
 gekommen und hat weitgehend als Vorbild auch über die
Grenzen des Landes hinaus gedient. Die Regierung begünstigte dieses
Vorgehen, einmal indem sie, wie erwähnt 1871 den Gewerkvereinen
Korporationsrechte gewährte und dadurch ihren Einfluss stärkte, sowie
ihrer Ausbreitung Vorschub leistete, dann durch die Arbitrationsact
vom 6. August 1872, durch welche Unternehmer und Arbeiter gezwungen
 werden können, ihre Lohnstreitigkeiten einem Einigungsamte
zu unterbreiten. Jedoch ist kein ausgedehnter Gebrauch davon gemacht.
Am 7. August 1896 ist dann ein Gesetz erlassen, das die Eröffnung
von Einigungsämtern dem Handelsamte überträgt. Dasselbe ist ermächtigt,
 bei Ausbruch von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern
 erstens die Ursachen und Umstände derselben zu ermitteln und
darüber einen Bericht auszuarbeiten, zweitens die Parteien aufzufordern,
Vertreter zu wählen, die unter dem Vorsitz des entweder in beiderseitiger
 Uebereinstimmung gewählten, oder vom Handelsamt ernannten
Präsidenten eine friedliche Beilegung versuchen sollten. Das Handelsamt
 kann aber auch einen besonderen board of coneiliation bilden. Es
kann ausserdem für jeden Bezirk oder jedes Gewerbe, in dem Streitigkeiten
 häufiger vorkommen, Personen ernennen, welche mit den Parteien
 verhandeln und auf die Bildung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten
 hinwirken sollen. Infolgedessen hat das Handelsamt in der
That eine rege Wirksamkeit zur Beseitigung von Lohnstreitigkeiten etc.
entfaltet. (Handw. d. St.. Bd. III, S. 340.)

Kettle’s
Schiedspgerichte.


Znglische Gesetzgebung.

            
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