240 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
klingen, wenn Vocke die einseitige Belastung des Volkes als die
Wurzel der Emanzipation desselben ansieht, ganz abgewiesen kann
diese Auffassung nicht werden.
Mit Recht hat Vocke darauf hingewiesen, daß das moderne
Steuerwesen namentlich ein Produkt der höheren Volksbildung und
Sittlichkeit ist. Je mehr sich diese entfalten, desto mehr kann der
Staat die eigentlichen Steuern in Anspruch nehmen, die direkt in
dem Bewußtsein der Steuerpflicht wurzeln. Wo dagegen Volks-
bildung und Gemeinsinn geringer, das Bewußtsein der staatsbürger-
lichen Pflicht schwächer ist, dort müssen mehr jene Kinnahme-
quellen benutzt werden, die Vocke Auflagen und Abgaben nennt
(indirekte Steuern, Gebühren, Verkehrsabgaben). Freilich darf nicht
daran vergessen werden, daß auch der Staat das Seinige tun muß,
um das sittliche Bewußtsein zu pflegen und zu stärken, was nament-
lich dann geschieht, wenn die Steuern gerecht verteilt, die Opfer
der Staatsbürger zweckmäßig verwendet werden, wenn die Staats-
haushaltung eine sparsame ist und der Staat sich mit bescheidenen
Beiträgen begnügen kann, also die Steuerkräfte nicht überspannt
und nicht überlastet. Der sittliche Charakter des Steuerwesens
darf überhaupt nicht bloß mit Bezug auf die Steuerpflichtigen
hervorgehoben werden, sondern auch mit Hinsicht auf den Steuer-
berechtigten, den Staat. Das Steuerrecht hat seine Basis in der
sittlichen Natur der Steuer und ist nur insolange unantastbar, als
der Staat seine sittlichen Aufgaben erfüllt. Auch stellt die sitt-
liche Basis des Steuerrechtes bestimmte Anforderungen an den
Staat in Ausübung seiner Steuerhoheit. Er darf von den Staats-
bürgern nicht Opfer fordern, die selbst bei starkem Pflichtbewußt-
sein unmögliche Ansprüche an das KEinzelinteresse stellen und er
muß die von den Staatsbürgern gebrachten Opfer in zweckmäßiger,
edelster Weise verwenden.
Neuerdings hat auch Marshall nachdrücklich die ethische
Natur des Steuerwesens betont. Für Marshall ist — sagt Stamp
— das Steuerproblem ein Problem konstruktiver Ethik *).
Daß das Steuerwesen eng zusammenhängt mit der sittlichen
Weltanschauung der Völker, findet auch in der Bemerkung
Roscher’s seinen Ausdruck: wonach die geringe Bedeutung des
Steuerwesens im klassischen Altertume mit der sittlich-religiösen
Inferiorität jenes Zeitalters zusammenhängt *). Auch Rodbertus
erörtert öfter die ethische Natur der Steuer. Durch die Steuer
schafft der Staat ethische Werte und hemmt die Kapitalienhäufung,
l Stamp, a. a. O0. S. 171.
?) Finanzwissenschaft S. 237.