Full text: Finanzwissenschaft

240 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
klingen, wenn Vocke die einseitige Belastung des Volkes als die 
Wurzel der Emanzipation desselben ansieht, ganz abgewiesen kann 
diese Auffassung nicht werden. 
Mit Recht hat Vocke darauf hingewiesen, daß das moderne 
Steuerwesen namentlich ein Produkt der höheren Volksbildung und 
Sittlichkeit ist. Je mehr sich diese entfalten, desto mehr kann der 
Staat die eigentlichen Steuern in Anspruch nehmen, die direkt in 
dem Bewußtsein der Steuerpflicht wurzeln. Wo dagegen Volks- 
bildung und Gemeinsinn geringer, das Bewußtsein der staatsbürger- 
lichen Pflicht schwächer ist, dort müssen mehr jene Kinnahme- 
quellen benutzt werden, die Vocke Auflagen und Abgaben nennt 
(indirekte Steuern, Gebühren, Verkehrsabgaben). Freilich darf nicht 
daran vergessen werden, daß auch der Staat das Seinige tun muß, 
um das sittliche Bewußtsein zu pflegen und zu stärken, was nament- 
lich dann geschieht, wenn die Steuern gerecht verteilt, die Opfer 
der Staatsbürger zweckmäßig verwendet werden, wenn die Staats- 
haushaltung eine sparsame ist und der Staat sich mit bescheidenen 
Beiträgen begnügen kann, also die Steuerkräfte nicht überspannt 
und nicht überlastet. Der sittliche Charakter des Steuerwesens 
darf überhaupt nicht bloß mit Bezug auf die Steuerpflichtigen 
hervorgehoben werden, sondern auch mit Hinsicht auf den Steuer- 
berechtigten, den Staat. Das Steuerrecht hat seine Basis in der 
sittlichen Natur der Steuer und ist nur insolange unantastbar, als 
der Staat seine sittlichen Aufgaben erfüllt. Auch stellt die sitt- 
liche Basis des Steuerrechtes bestimmte Anforderungen an den 
Staat in Ausübung seiner Steuerhoheit. Er darf von den Staats- 
bürgern nicht Opfer fordern, die selbst bei starkem Pflichtbewußt- 
sein unmögliche Ansprüche an das KEinzelinteresse stellen und er 
muß die von den Staatsbürgern gebrachten Opfer in zweckmäßiger, 
edelster Weise verwenden. 
Neuerdings hat auch Marshall nachdrücklich die ethische 
Natur des Steuerwesens betont. Für Marshall ist — sagt Stamp 
— das Steuerproblem ein Problem konstruktiver Ethik *). 
Daß das Steuerwesen eng zusammenhängt mit der sittlichen 
Weltanschauung der Völker, findet auch in der Bemerkung 
Roscher’s seinen Ausdruck: wonach die geringe Bedeutung des 
Steuerwesens im klassischen Altertume mit der sittlich-religiösen 
Inferiorität jenes Zeitalters zusammenhängt *). Auch Rodbertus 
erörtert öfter die ethische Natur der Steuer. Durch die Steuer 
schafft der Staat ethische Werte und hemmt die Kapitalienhäufung, 
l Stamp, a. a. O0. S. 171. 
?) Finanzwissenschaft S. 237.
	        
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