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deutschen Reichstage vom Jahre 1900, welche diesen Zweck verfolgte,
erscheint uns daher völlig ungerechtfertigt, und der für die Reichs-
regierung recht beschämende Verlauf der Verhandlungen, mit der
schliesslichen allgemeinen Ablehnung derselben, ist schwerlich darauf
zurückzuführen, dass eine prinzipielle Gegnerschaft bei der Majorität
vorlag, sondern erstens darauf, dass sie die unglaubliche Unvorsichtig-
keit beging, lange Zeit vor der Einbringung derselben den Inhalt in
pointierter Weise der Oeffentlichkeit zu übergeben und dadurch der
Arbeiterklasse, besonders der sozialdemokratischen Partei ein äusserst
arwünschtes Agitationsmittel in die Hand zu geben und Zeit zu lassen,
die Agitation in wirksamster Weise durchzuführen, in zweiter Linie,
weil sie über das Ziel hinaus gegangen war und ehrenrührige, drakonische
Strafbestimmungen aufgenommen hatte, wie sie dem modernen Geiste
des Strafgesetzbuches durchaus entgegen waren und damit das Ge-
‚echtigkeitsgefühl der Bevölkerung verletzte.
Gerade, wer bereit ist alles einzusetzen, um die Lage der unteren
Klassen zu verbessern, die Stellung des Arbeiterstandes zu heben, ihm
vollstan Schutz gegen Uebergriffe der Arbeitgeber und Kapitalisten zu
verschaffen, hat die Pflicht, auf der anderen Seite mit der. grössten
Entschiedenheit den Uebergriffen der Arbeiterklasse selbst entgegen
zu treten, denn man hat es unter unseren Verhältnissen mit einer
Klasse zu thun, in der Unverstand, Rohheit und Mangel an Fhrgefühl
aoch in grosser Ausdehnung vorhanden ist, gegen welche die Gesell-
schaft nachdrücklichst veschützt werden muss.
8 53.
Die Arbeiterschutzgesetzgebung.
Lohmann, Die Fabrikgesetzgebung des europäischen Kontinents. Berlin 1878.
V. v. Bojanowski, Das englische Fabrik -Werkstättengesetz von 1878.
Karpels, Die englischen Fabrikgesetze. Berlin 1900.
/. F, Neumann, Zur Reform deutscher Fabrikgesetzgebung. Leipzig 1873.
Jahrb. f. Nat.-Oek., N. F, III und Suppl. VII.
&. Evert, Der Arbeiterschutz und seine Entwicklung im 19. Jahrh. Berlin 1899.
Gutachten über Fabrikgesetzgebung, Schriften des Vereins für Sozialpolitik.
Leipzig 1873.
Cohn, Ueber internationale Fabrikgesetzgebung. Jahrb. f. Nat.-Oek., N. F. III.
4, Braun, Die Arbeiterschutzgesetzgeb. d. europäischen Staaten. Tübingen 1890.
Kulemann, Der Arbeiterschutz sonst und jetzt. Leipzig 1893,
Oldenberg, Der Maximalarbeitstag im Bäcker- und Konditoreigewerbe, Leip-
zig 1894.
Dodd, Die Wirknng der Schutzbestimmungen für die jugendlichen und
weiblichen Fabrikarbeiter in Deutschland. Jena 1898.
; Van Zanten, Die Arbeiterschutzgesetzgebung in den europäischen Staaten.
Jena 1902.
Handwörterbuch der Staatsw., Bd. I, Art. Arbeiterschutzgesetzgebung.
Haben schon die letzten Erörterungen gezeigt, dass die Selbst-
hülfe allein nicht ausreicht, um die Ordnung bei den ausgebrochenen
Klassenkämpfen nach allen Richtungen hin aufrecht zu erhalten und
noch weniger die Kämpfe selbst zu beseitigen, so haben wir nun
nach anderen Richtungen zu zeigen, wie ergänzend zu der Selbst-
hülfe die Staatshülfe hinzutreten muss, um die Arbeiterklasse gegen
Beeinträchtigungen von anderer Seite, aber auch gegen den eigenen