Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Es ist ganz allgemein bekannt, dass die Steinmetzarbeiter, be- 
sonders diejenigen, welche den Sandstein bearbeiten, kein höheres Alter 
erreichen, sondern zum grössten Teile schon Ende der dreissiger, An- 
fang der vierziger Jahre zu Grunde gehen, und zwar der überwiegende 
Teil an Krankheiten der Respirationsorgane, besonders an Lungen- 
schwindsucht. Alle Beteiligten wissen, dass dieses durch das Einatmen 
des Staubes bei dem Behauen der Steine herbeigeführt wird, und dass 
dieses durch Respiratoren verhindert werden kann, welche die Arbeiter 
um Nase und Mund binden, um darin die Staubteile aufzufangen und 
zurückzuhalten. Vielfach haben die Unternehmer solche Respiratoren 
angesuhafft und sie den Arbeitern zur Verfügung gestellt. Indessen 
haben die Arbeiter in den seltensten Fällen ausreichend davon Gebrauch 
gemacht, weil sie dadurch verhindert werden, den sich an den Steinen 
ablagernden Staub mit dem Munde statt mit dem Blasebalg fortzublasen 
and ganz besonders, weil sie dadurch verhindert werden zu rauchen, und 
ehe sie dieses ’aufgeben, verkürzen sie lieber mit vollem Bewustsein ihr 
Leben, berauben vorzeitig ihre Familie des Ernährers und überantworten 
sie nur zu oft dem Elend. Hier ist nur durch ein gesetzliches Verbot 
der Arbeit ohne Respirator Abhülfe zu schaffen, welches Arbeitgeber 
wie Arbeiter unter strenge Strafe stellt. 
Hausindustrie, Wahrhaft grauenhafte Zustände finden sich in dieser Hinsicht in 
der Hausindustrie. In Sonneberg und Umgegend, wo die Spiel- 
warenfabrikation allgemein verbreitet ist, kann man noch heute be- 
obachten, dass die Hausindustriellen selbst im Sommer ihre Arbeits- 
räume stark geheizt haben, um in denselben die Papiermach6-Sachen 
zu trocknen, so dass die Arbeitenden, und dazu gehört im allgemeinen 
die ganze Familie inkl. der Schulkinder, in völlig überhitzten Räumen, 
häufig bei einer Arbeitszeit von 16 Stunden und darüber thätig sind, 
zugleich in einer mit den entsetzlichsten Gerüchen geschwängerten 
Luft, die sich fast in der gleichen Weise der Schlafkammer mitteilt, 
wenn überhaupt eine solche besonders vorhanden ist. Hier wäre jeden- 
falls das Gebot einer völligen Trennung der Schlaf- und Arbeitsräume 
erforderlich und der längere Aufenthalt der Kinder in diesen Räumen 
zu verbieten, wenn auch natürlich sehr weitgehende Uebergangsfristen 
and Vorschriften gegeben werden müssen. 
Sorglosigkeit Mit welcher Sorglosigkeit die Arbeiter oft auf ihre Gesundheit 
les Arbeiters, einstürmen, kann man überall beobachten. Wo z. B. Akkordarbeit vor- 
liegt, übernehmen die jungen Leute oft die doppelte Arbeit, z. B. das 
Durcharbeiten von Tag und Nacht in Zuckerfabriken, die Steinträger 
das Hinaufschaffen des doppelten Quantums Ziegel wie gewöhnlich, 
aur um für den Sonn- oder Festtag die doppelte Summe in der Hand 
zu haben und sie verprassen zu können, Auch der erwachsene Ar- 
beiter bedarf deshalb nach vielen Richtungen einer Bevormundung und 
eines Schutzes gegen seine eigene Unvernunft im Interesse der Ge- 
samtheit. 
Die Arbeiterhygiene befindet sich aber noch in den Kinder- 
schuhen. Die medizinische Wissenschaft hat in dieser Beziehung noch 
grosse Aufgaben zu lösen. Man hat mit der Sammlung von Erfah- 
rungen erst begonnen, um damit der Staatsgewalt die Grundlagen zu 
bieten, auf denen die Schutzgesetzgebung auszudehnen und zu vervoll- 
kommnen ist. Dann kann man nach den bisherigen Errungenschaften
	        
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