Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

2092 — 
wird durch das Umlageverfahren bewirkt. Acht Tage nach der Fest- 
stellung des Unglücksfalles sind Heil- event. Begräbniskosten zu zahlen 
und die Rente muss monatlich voraus entrichtet werden. Auf An- 
weisung der Genossenschaftsvorstände wird die Zahlung vorschussweise 
durch die Post bewirkt. Nach Schluss des Rechnungsjahres liquidiert 
die Post bei den Genossenschaftsvorständen die gezahlten Summen, 
welche innerhalb acht Wochen die Summen inklusive der Verwaltungs- 
kosten auf die Mitglieder repartieren, nach Verhältnis desjenigen Risi- 
x0s, mit welchem jeder Unternehmer seine Genossenschaft belastet. 
Die Beiträge der einzelnen Betriebe werden durch Einschätzung zu den 
verschiedenen Gefahrenklassen des von der Genossenschaftsversamm- 
lung aufzustellenden Gefahrentarifs und nach der Höhe der gezahlten 
Löhne, resp. Gehälter festgestellt. Binnen zwei Wochen ist bei Ver- 
meidung zwangsweiser Beitreibung der zugewiesene Betrag zu bezahlen. 
Drei Monate nach der Aufstellung der Rechnung muss die Post be- 
friedigt sein. 
Zahlen so unmittelbar nur die Unternehmer, so ist ein Teil der 
Last doch dadurch dem Arbeiter aufgebürdet, dass die ersten 13 Wochen 
die Krankenkassen die Verpflegung zu übernehmen haben, zu welchen 
die Arbeiter zwei Drittel der Zahlungen zu leisten haben. Das Reich 
aber steuert dadurch bei, dass die Post den Zinsverlust bei der 
Vorausbezahlung der Entschädigungen und der späten Rückzahlung 
trägt. Ausserdem übernimmt das Reich die Bürgschaft für die 
Zahlungen der Berufsgenossenschaften. wenn eine derselben sich zahlungs- 
unfähig erweisen sollte. 
Von jedem Unfall ist innerhalb drei Tagen Anzeige zu machen. 
Die Ortspolizeibehörde hat die Untersuchung zu leiten und den staat- 
lichen Aufsichtsbeamten, die Genossenschaft, die Krankenkasse und den 
Unternehmer zur Teilnahme einzuladen. Die Höhe der Entschädigung 
stellt der Vorstand der Genossenschaft und der Sektion oder ein dazu 
bestimmter Ausschuss fest. Es kann hiergegen Berufung an ein 
Schiedsgericht eingelegt werden. Durch das neueste Gesetz sind die 
nach dem Invalidenversicherungsgesetz errichteten Schiedsgerichte unter 
der Bezeichnung Schiedsgerichte für Arbeiterversicherungen überhaupt 
und auch für diesen Fall eingerichtet, In denselben müssen beide 
Parteien gleich vertreten sein. 
Reichsver- Das Reichs-Versicherungsamt bildet in organisatorischer, 
jicherungsamt. administrativer und verwaltungsgerichtlicher Beziehung nach oben hin 
den Abschluss der ganzen Organisation. Es besteht aus „ständigen“ 
Mitgliedern — einem vom Kaiser nach Vorschlag des Bundesrats auf 
Lebenszeit ernannten Präsidenten und ebenso ernannten höheren Be- 
rufsbeamten -— und ans „nichtständigen“ Mitgliedern, nämlich ursprüng- 
lich 4 vom Bundesrat zu wählenden Mitgliedern, die jetzt auf 6 vermehrt 
sind, von denen aber nur 4 aus der Mitte des Bundesrats hervorzugehen 
orauchen. Aus der Zahl der Arbeitgeber und Arbeiter treten je 6 hin- 
zu und zwar je 2 für Gewerbe und Bauten, für Land- und Forst- 
wirtschaft und für Seeberuf. Die Wahl der Arbeitervertreter erfolgt 
von den betreffenden Beisitzern der Schiedsgerichte, 
Erweiterung Durch die allmähliche Erweiterung der Versicherungen selbst ist 
ler Versiche- die Errichtung neuer Berufsgenossenschaften notwendig geworden. Das 
"WMSCN. Gesetz von 1900 räumt in dieser Hinsicht dem Bundesrat weitgehende
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.