303
beschäftigen; namentlich dann, wenn die Arbeiter oder Arbeiterinnen
in einer Woche bei verschiedenen Personen Arbeit übernehmen, und
der Arbeitgeber nicht leicht übersieht, ob er der erste gewesen ist, der
die Beschäftigung gewährt und damit die Zahlungsverpflichtung hat.
Indessen ist es bisher nicht gelungen, eine Besserung des Verfahrens
ausfindig zu machen, und man wird sich stets an den Arbeitgeber
halten müssen, um pünktliche und vollständige Zahlung zu erreichen.
Im Jahre 1898 wurden 34,7 Mill. an Invalidenrenten, 27,5 Mill
Altersrenten, zusammen 62,3 Mill. Mk. an Renten ausgezahlt. An ver-
ehelichte weibliche Versicherte wurden 3,5, an Hinterbliebene Ver-
storbener 1 Mill. zurückerstattet. Ueberhaupt wurden 66,8 Mill. von
den Versicherungsanstalten ausgezahlt, wovon das Reich 24,2 Mill.
trug. Die Einnahmen der 31 Versicherungsanstalten beliefen sich auf
126,8 Mill, wovon an Beiträgen 109,4 Mill. einkamen. Von den 4
Lohnklassen beteiligten sich daran die erste mit nur 14,6 Mill, die
zweite mit 37,6, die dritte mit 29,7, die vierte mit 27,4 Mill. Mk.
Das Vermögen dieser Anstalten betrug am Schlusse des Jahres 618
Mill. Die Zahl der Versicherten belief sich auf 8,4 Mill. Männer und
4,3 Mill. Frauen.
Im Auslande ist nur Schweden, das eine Invalidenversicherung,
zugleich mit der Unfallversicherung verbunden, durchgeführt hat.
Die Versicherung der Witwen und Waisen und der
Arbeitslosen.
Ss 59
Statistik.
G. Schanz, Zur Arbeitslosenversicherung. Bamberg 1895.
Ders., Neue Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. 1897 u. 1901.
Georg Adler, Die Versicherung der Arbeiter gegen Arbeitslosigkeit im Kanton
Basel-Stadt. Basel 1895.
vw. Heckel, Jahrb. f. Nat.-Oek., 3. F., Bd. IX.
G. Adler, Art. Arbeitslosigkeit im I. u. II. Supplementband und im I. Bd.
(2. Aufl) des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften.
Schon im Eingange zur Erörterung über die Arbeiterversicherung Witwen- und
wurde ausgeführt, dass ausser den in Deutschland bestehenden Ver- Waisen-
sicherungen zur Vollständigkeit die Versicherung der Witwen und versicherung.
Waisen und der Arbeitslosen notwendig sei; und wiederholt ist es von
der Reichsregierung und auch im Reichstage von den Volksvertretern
als die Aufgabe hingestellt, vor allem eine allgemeine zwangsweise
Witwen- und Waisenversicherung durchzuführen. Stellt man sich die
Aufgabe, die öffentlichen Armenkassen zu entlasten und das Almosen-
geben auf ein Minimum zu beschränken, so muss in der That hierzu
gegriffen werden, da der grösste Teil der Armenunterstützung an Witwen
und Waisen gezahlt wird. Wenn es bisher nicht zu erreichen war, so
ist dies auf die sehr bedeutenden Summen zurückzuführen, welche die
Einrichtung verlangt, die grösser sind, als die gesamte bisherige Ver-
sicherung zusammen in Anspruch nahm. Da es hier kaum angängig
wäre, die Arbeitgeber zu Zahlungen heranzuziehen, so blieben nur in derReitragspflicht.
Hauptsache die Arbeiter selbst, dann die Gemeinden, welche bisher diese
Last hauptsächlich getragen haben, schliesslich das Reich als zahlende
Faktoren übrig. Die Einrichtung müsste eine möglichste Ausdehnung er-
langen, hätte also vor allem auch die kleinen selbständigen Handwerker