Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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ein Fabrikant durch die Vortrefflichkeit seiner Ware einen besonderen 
Ruf erworben, so dass die aus seiner Fabrik hervorgegangenen Gegen- 
stände vor anderen bevorzugt und höher bezahlt werden, so muss er 
davor geschützt werden, dass andere Fabrikanten ihrer Ware die 
oleichen Vorteile zu verschaffen: suchen, indem sie den Schein erwecken, 
dass sie der anderen Fabrik entstammen. Wir erinnern nur an das 
kölnische Wasser von Jean Maria Farina, an Henkels Solinger Messer- 
ware, an Veuve Cliquot, Röderer Carte noire ete. 
Ebenso giebt es aber auch grosse Waren- und Exporthäuser, die 
sich eines Weltrufes erfreuen, weil sie nur gute Ware z. B. an Thee, 
Kaffee abgeben und deshalb ihre Sendungen mit besonderen Zeichen 
versehen, damit der Käufer den Lieferanten bestimmt erkennen kann. 
Schon im Mittelalter haben die Zünfte solche Bezeichnungen zur An- 
wendung gebracht, um damit anzuzeigen, dass die Ware von der Zunft 
approbiert sei, und aus welcher Zunft dieselbe hervorgegangen wäre; 
und auch diese Zeichen waren bereits unter besonderen Schutz gestellt. 
Eine allgemeine Gesetzgebung ist aber erst in der neuesten Zeit zur 
Ausbildung gelangt. Das englische Patentgesetz von 1883 umfasst 
auch zugleich den Markenschutz. Die Vereinigten Staaten haben 
durch Bundesgesetz von 1881 Ausländern einen Markenschutz ge- 
währt. Für die Eintragung sind 25 Dollar zu zahlen. Für den inneren 
Verkehr gelten Markengesetze der Einzelstaaten. In Frankreich sind 
noch die Bestimmungen der Gesetze von 1824 und 1857, ergänzt durch 
die Gesetze von 1886 und 1890 in Geltung. In Deutschland wurde 
1874 das erste Gesetz erlassen, das 1894 eine wesentliche Veränderung 
arfuhr. 1896 wurden gegen 11000 Marken angemeldet und 8800 ein- 
getragen, wovon 2900 dem Auslande angehörten. In England haben 
sich auffallender Weise die Eintragungen im Laufe der Zeit wesentlich 
vermindert, 1888 wurden 5520, 1895 2821 eingetragen (Kohler in 
Schönberessechen H. Ba) 
Kapitel V. 
Die Zollnolitik. 
Friedrich Lists gesammelte Schriften, herausgeg. von Z. Häusser, Stuttgart 
und Tübingen 1851. Teil II und III. Das nationale System der politischen Oeko- 
nomie, Dasselbe herausgegeben von Zheberg 1883. 
Fawcet, Free trade and protection. London 1877. Deutsch Leipzig 1878. 
f. Lehr, Schutzzoll und Freihandel. Berlin 1877. 
Pierre Clement, Histoire du Systeme protecteure en France. Paris 1854. 
Ame, Etudes sur les tarifs des douanes. I et II. Paris 1877. 
Schanz, Englische Handelspolitik. Leipzig 1881, Bd. I und II. 
Pöhlmann, Die Wirtschaftspolitik der Florentiner Renaissance. Leipzig 1878, 
Taussig, Protection to young industries as applied in the United States, 
Cambridge 1882. Ders., The tarif history of the Un. States. New-York 1888. 
Schriften des Vereins für Sozialpolitik: Die Handelspolitik der wichtigeren 
Kulturstaaten in den letzten Jahrzehnten, Bd. IL, L, LI. Leipzig 1891 u. 1892 
und Beiträge zur neuesten Handelspolitik Deutschlands, Bd. XC, XOCI, XOCIL 
Leipzig 1900 u. 1901. 
Schriften der Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen. Berlin 
1898. (Siemenrot u. Troschel.) 
Helfferich, Handelspolitik. . Leipzig 1901. 
Grunzel, Handelspolitik. Leipzig 1901, 
Conrad, Grundriss d. nolit. Oekonomie. II. Teil. 3. Aufl,
	        
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