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ein Fabrikant durch die Vortrefflichkeit seiner Ware einen besonderen
Ruf erworben, so dass die aus seiner Fabrik hervorgegangenen Gegen-
stände vor anderen bevorzugt und höher bezahlt werden, so muss er
davor geschützt werden, dass andere Fabrikanten ihrer Ware die
oleichen Vorteile zu verschaffen: suchen, indem sie den Schein erwecken,
dass sie der anderen Fabrik entstammen. Wir erinnern nur an das
kölnische Wasser von Jean Maria Farina, an Henkels Solinger Messer-
ware, an Veuve Cliquot, Röderer Carte noire ete.
Ebenso giebt es aber auch grosse Waren- und Exporthäuser, die
sich eines Weltrufes erfreuen, weil sie nur gute Ware z. B. an Thee,
Kaffee abgeben und deshalb ihre Sendungen mit besonderen Zeichen
versehen, damit der Käufer den Lieferanten bestimmt erkennen kann.
Schon im Mittelalter haben die Zünfte solche Bezeichnungen zur An-
wendung gebracht, um damit anzuzeigen, dass die Ware von der Zunft
approbiert sei, und aus welcher Zunft dieselbe hervorgegangen wäre;
und auch diese Zeichen waren bereits unter besonderen Schutz gestellt.
Eine allgemeine Gesetzgebung ist aber erst in der neuesten Zeit zur
Ausbildung gelangt. Das englische Patentgesetz von 1883 umfasst
auch zugleich den Markenschutz. Die Vereinigten Staaten haben
durch Bundesgesetz von 1881 Ausländern einen Markenschutz ge-
währt. Für die Eintragung sind 25 Dollar zu zahlen. Für den inneren
Verkehr gelten Markengesetze der Einzelstaaten. In Frankreich sind
noch die Bestimmungen der Gesetze von 1824 und 1857, ergänzt durch
die Gesetze von 1886 und 1890 in Geltung. In Deutschland wurde
1874 das erste Gesetz erlassen, das 1894 eine wesentliche Veränderung
arfuhr. 1896 wurden gegen 11000 Marken angemeldet und 8800 ein-
getragen, wovon 2900 dem Auslande angehörten. In England haben
sich auffallender Weise die Eintragungen im Laufe der Zeit wesentlich
vermindert, 1888 wurden 5520, 1895 2821 eingetragen (Kohler in
Schönberessechen H. Ba)
Kapitel V.
Die Zollnolitik.
Friedrich Lists gesammelte Schriften, herausgeg. von Z. Häusser, Stuttgart
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Schriften der Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen. Berlin
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Helfferich, Handelspolitik. . Leipzig 1901.
Grunzel, Handelspolitik. Leipzig 1901,
Conrad, Grundriss d. nolit. Oekonomie. II. Teil. 3. Aufl,