353
hundert im wesentlichen bis 1786 aufrecht erhalten. Die Einfuhrver-
bote wurden beseitigt, und ein System mässiger Einfuhrzölle gelangte
zur Durchführung infolge eines Handelsvertrages mit England. Durch
den Tarif vom 15. März 1791 erhielt das Zollsystem einen freihänd-
lerischen Charakter, und zugleich wurde der letzte Rest der Binnen-
zölle beseitigt. Nach dem Ausbruche des Krieges schloss man aber
1793 englische Ware von der Einfuhr aus. Die dann folgende Kon-
tinentalsperre unter Napoleon bildete das äusserste Extrem der Ab-
schliessung der in Betracht kommenden Länder des Kontinents gegen
die englische Einfuhr. Aber auch nach Beendigung des Krieges blieb
in Frankreich das Verhältnis in der Hauptsache durch den Tarif von
1816 dasselbe. In den Teuerungsjahren nach 1815 bestanden noch Aus-
fuhrverbote für Getreide und Ausfuhrzölle auf Holz, Häute und andere
Rohstoffe, und diese blieben neu reguliert von 1816 bis in die fünfziger
Jahre bestehen. Als nach 1818 die Getreidepreise gewaltig sanken, wurde
ein Einfuhrzoll auf Getreide gelegt, der mit dem Sinken der Preise stieg
und schliesslich in einem KEinfuhrverbot endigte. 1822 wurden .zu
Gunsten der Landwirtschaft noch Viehzölle und eine Erhöhung der seit
1820 bestehenden Wollzölle eingeführt, und Schutzzölle für Oel und Flachs
aufgelegt, die noch in den zwanziger Jahren eine weitere. wesentliche
Verschärfung erfuhren. Louis Philippe bewirkte anfangs der dreissiger
Jahre eine Ermässigung der Zölle und eine Beseitigung verschiedener
Einfuhrverbote, aber schon Anfang der vierziger Jahre überwog
wiederum die schutzzöllnerische Tendenz, die sowohl der Industrie wie
der Landwirtschaft zu gute kam. Napoleon IIL huldigte entschieden
freihändlerischen Anschauungen. Er begann vor allem mit der Er-
mässigung der Agrarzölle und der Beseitigung der meisten Ausfuhr-
zölle. Epochemachend war dann bekanntlich der mit England abge-
schlossene Handelsvertrag vom 23. Januar 1860, womit die freihändleri-
sche Periode auf Grund einer ganzen Anzahl von Handelsverträgen
inauguriert wurde. Besonders wichtig zeigte sich dabei die Anwendung
der Meistbegünstigungsklausel, welche den meisten europäischen Staaten
eingeräumt wurde, nach welcher das vertragschliessende Land von selbst
alle Vorteile mit genoss, die einem anderen Lande gewährt wurden.
Die Getreidezölle wurden auf sehr niedrige Sätze fixiert: Weizen mit
69 ets. für 100 Kilo, die auf französischen Schiffen verladen waren.
Auch die sehr verbreiteten Ausfuhrprämien wurden für Rohstoffe be-
seitigt, für Halbfabrikate wesentlich vermindert. Obgleich unzweifelhaft
unter dem zweiten Kaiserreich sowohl die Landwirtschaft wie Handel
und Industrie Frankreichs einen ausserordentlichen Aufschwung ge-
nommen hatten, nahm doch die Opposition gegen die freihändlerische
Richtung immer mehr zu, und Thiers kündigte als eingefleischter
Schutzzöllner 1872 den Vertrag mit England. Von da ab gewann die
Politik der freien Hand immer mehr Bahn, so dass nur noch Verträge
für kurze Zeit geschlossen wurden. Der Generaltarif vom 7. Mai 1881
war bereits ein hochschutzzöllnerischer, dem auch seit 1885 steigend
Getreide- und Viehzölle eingefügt wurden. Abgeschwächt wurde die
Wirkung desselben allerdings durch eine Anzahl Handelsverträge, nament-
lich auch mit England, wie sie schon 1882 zustande gekommen waren,
welche Frankreich zwangen, sich in mässigen Grenzen des Schutzes zu
halten. Als diese aber 1892 abgelaufen waren, ging man zum autonomen