Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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hundert im wesentlichen bis 1786 aufrecht erhalten. Die Einfuhrver- 
bote wurden beseitigt, und ein System mässiger Einfuhrzölle gelangte 
zur Durchführung infolge eines Handelsvertrages mit England. Durch 
den Tarif vom 15. März 1791 erhielt das Zollsystem einen freihänd- 
lerischen Charakter, und zugleich wurde der letzte Rest der Binnen- 
zölle beseitigt. Nach dem Ausbruche des Krieges schloss man aber 
1793 englische Ware von der Einfuhr aus. Die dann folgende Kon- 
tinentalsperre unter Napoleon bildete das äusserste Extrem der Ab- 
schliessung der in Betracht kommenden Länder des Kontinents gegen 
die englische Einfuhr. Aber auch nach Beendigung des Krieges blieb 
in Frankreich das Verhältnis in der Hauptsache durch den Tarif von 
1816 dasselbe. In den Teuerungsjahren nach 1815 bestanden noch Aus- 
fuhrverbote für Getreide und Ausfuhrzölle auf Holz, Häute und andere 
Rohstoffe, und diese blieben neu reguliert von 1816 bis in die fünfziger 
Jahre bestehen. Als nach 1818 die Getreidepreise gewaltig sanken, wurde 
ein Einfuhrzoll auf Getreide gelegt, der mit dem Sinken der Preise stieg 
und schliesslich in einem KEinfuhrverbot endigte. 1822 wurden .zu 
Gunsten der Landwirtschaft noch Viehzölle und eine Erhöhung der seit 
1820 bestehenden Wollzölle eingeführt, und Schutzzölle für Oel und Flachs 
aufgelegt, die noch in den zwanziger Jahren eine weitere. wesentliche 
Verschärfung erfuhren. Louis Philippe bewirkte anfangs der dreissiger 
Jahre eine Ermässigung der Zölle und eine Beseitigung verschiedener 
Einfuhrverbote, aber schon Anfang der vierziger Jahre überwog 
wiederum die schutzzöllnerische Tendenz, die sowohl der Industrie wie 
der Landwirtschaft zu gute kam. Napoleon IIL huldigte entschieden 
freihändlerischen Anschauungen. Er begann vor allem mit der Er- 
mässigung der Agrarzölle und der Beseitigung der meisten Ausfuhr- 
zölle. Epochemachend war dann bekanntlich der mit England abge- 
schlossene Handelsvertrag vom 23. Januar 1860, womit die freihändleri- 
sche Periode auf Grund einer ganzen Anzahl von Handelsverträgen 
inauguriert wurde. Besonders wichtig zeigte sich dabei die Anwendung 
der Meistbegünstigungsklausel, welche den meisten europäischen Staaten 
eingeräumt wurde, nach welcher das vertragschliessende Land von selbst 
alle Vorteile mit genoss, die einem anderen Lande gewährt wurden. 
Die Getreidezölle wurden auf sehr niedrige Sätze fixiert: Weizen mit 
69 ets. für 100 Kilo, die auf französischen Schiffen verladen waren. 
Auch die sehr verbreiteten Ausfuhrprämien wurden für Rohstoffe be- 
seitigt, für Halbfabrikate wesentlich vermindert. Obgleich unzweifelhaft 
unter dem zweiten Kaiserreich sowohl die Landwirtschaft wie Handel 
und Industrie Frankreichs einen ausserordentlichen Aufschwung ge- 
nommen hatten, nahm doch die Opposition gegen die freihändlerische 
Richtung immer mehr zu, und Thiers kündigte als eingefleischter 
Schutzzöllner 1872 den Vertrag mit England. Von da ab gewann die 
Politik der freien Hand immer mehr Bahn, so dass nur noch Verträge 
für kurze Zeit geschlossen wurden. Der Generaltarif vom 7. Mai 1881 
war bereits ein hochschutzzöllnerischer, dem auch seit 1885 steigend 
Getreide- und Viehzölle eingefügt wurden. Abgeschwächt wurde die 
Wirkung desselben allerdings durch eine Anzahl Handelsverträge, nament- 
lich auch mit England, wie sie schon 1882 zustande gekommen waren, 
welche Frankreich zwangen, sich in mässigen Grenzen des Schutzes zu 
halten. Als diese aber 1892 abgelaufen waren, ging man zum autonomen
	        
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