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könne. Aus der gleichen Erkenntnis heraus musste natürlich Preussen
alles daran setzen, um Oesterreich aus dem Zollvereine fernzuhalten,
und hierzu gab es kein besseres Mittel als die freihändlerische Richtung
mehr zur Durchführung zu bringen, gegen welche die mehr zurück-
gebliebenen österreichischen Industriellen die energischeste Opposition
zu machen gezwungen waren. Infolgedessen arbeitete Oesterreich mit
aller Macht auf eine Auflösung des Zollvereines hin, und fand auch
bei den süddeutschen Staaten ein nur zu geneigtes Ohr. Gerade
lamals gelang es aber Preussen ganz im Stillen Oldenburg und
Hannover durch besondere Zugeständnisse zu bewegen, mit Preussen
zainen norddeutschen Zollverein zu gründen, für den Fall die süddeut-
schen Staateu ausscheiden sollten. So war für Preussen ein ange-
nessenes Zollterritorium gesichert. Es ging nun ohne Weiteres mit
einer Kündigung der Zollvereinsverträge vor, und stellte den süd-
deutschen Staaten den Anschluss an den preussisch-hannöverischen
Verein mit den dort in freihändlerischer Richtung mödifizierten Sätzen
frei. Da die Verhandlungen der süddeutschen Staaten mit Oesterreich
über einen Zollverein nicht zum Ziele gelangten, weil sich dort weit
zrössere Interessengegensätze herausstellten als gegenüber Norddeutsch-
:and, so gab Oesterreich selbst das Projekt auf und schloss am 19. Fe-
bruar 1853 einen Zollvertrag mit Preussen, welcher die Meistbegünsti-
zungskausel enthielt und von beiden Seiten Zollherabsetzungen in sich
schloss. Nun blieb natürlich den süddeutschen Staaten nichts Anderes
übrig, als sich dem Zollvereine anzuschliessen, obwohl sie jetzt durch
lie ermässigten. Zollsätze noch ungünstiger gestellt waren als bisher.
Dieser Vertrag kam am 8. April 1853 zustande. Aus der Krisis war
ler Zollverein nur gestärkt hervorgegangen und hatte nun endgültige
Dauer erlangt. In dem Vertrage mit Oesterreich hatte Preussen aus-
lrücklich weitere Verhandlungen über eine völlige Zollvereinigung in
Aussicht gestellt, und Oesterreich nahm sehr ‘bald Veranlassung in
dieser Richtung vorzugehen, während Preussen ein günstiges Ergebnis
nicht zulassen wollte und konnte. Infolgedessen wurde es immer mehr
in die freihändlerische Richtung hineingedrängt, durch welche der Ein-
tritt Oesterreichs erschwert wurde.
Zollverträge Befestigt wurde diese freihändlerische Richtung durch die Zoll-
des Zoll- verträge am 2. August 1862 mit Frankreich von seiten Preussens, und
g reS Mt als die übrigen Zollvereinsstaaten Bedenken trugen, demselben beizu-
dem Auslande, "a . M . .
treten, kündigte der nunmehrige Leiter der preussischen Regierung
von Bismarck am 17. Dezember 1862 die Zollvereinsverträge und
zwang dadurch die übrigen Staaten, sich dem Vertrage zu unterwerfen.
Am 11. April 1865 schloss auch Oesterreich einen Zollvertrag mit
dem Zollverein und verzichtete damit auf den Eintritt in denselben.
Noch in demselben Jahre wurden dann von seiten des Zollvereins
mit Grossbritannien, Belgien, Italien, der Türkei und einigen
anderen Staaten auf dem gleichen Boden wie mit Frankreich
Handelsverträge abgeschlossen. Vor allem war dadurch der letzte
Rest des Getreidezolls beseitigt und für eine Menge Zollsätze Er-
mässigung zugestanden. 1866 und 70 traten dann die Kriege mit
Oesterreich und Frankreich störend in die Entwicklung ein. 1868
gelang es aber wieder, mit Oesterreich einen Zollvertrag durchzuführen,
der noch weitere Zollermässigungen in sich schloss. In dem Friedens-
Vertrag von
1852,