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nahme der Bevölkerung fortdauernd von Jahr zu Jahr gesteigert, ohne
dass die Landwirtschaft den erwarteten Vorteil erreichte. Die In-
dustrie hatte durch den Zollkampf beträchtlich gelitten. Die Zunahme
der Ausfuhr war nur sehr unbedeutend, in manchen Branchen hatte
sie sogar Einbusse erlitten. Die Einfuhr war dagegen nicht aufge-
halten, sondern beständig gestiegen, so dass nicht, wie die Schutzzöllner
gehofft, die Unterbilanz sich verminderte, sondern im Gegenteile steigerte.
Dazu kam der sich verschärfende politische Gegensatz als die not-
wendige Folge des wirtschaftlichen Kampfes.
Unter diesen Verhältnissen sah sich der Nachfolger Bismarcks, 1Handels-
der Reichskanzler von Caprivi genötigt, wieder zu der Handelsver- vertragspolitik
tragspolitik zurückzukehren, und wenn auch der Altreichskanzler von Caprivis.
seinem Ruhesitze aus seine Missbilligung dieses Vorgehens bekundete,
so kann es kaum einem Zweifel unterliegen, dass er sich gleichfalls
genötigt gesehen haben würde, wenn er am Ruder geblieben wäre,
wenige Jahre darauf dieselbe Richtung einzuschlagen. Hat er doch oft
genug gezeigt, dass er stets bereit war, aus den Thatsachen zu lernen
und ihnen Rechnung zu tragen, eventuell auch im Gegensatz zu früher
ausgesprochenen Anschauungen,
Ohne erhebliche Konzessionen waren aber natürlich Handelsver-
träge nicht zum Abschluss zu bringen, und hierbei waren die Getreide-
zölle vor allem in Betracht zu ziehen. Da zugleich im Jahre 1891
infolge grosser Missernten die Getreidepreise bedeutend in die Höhe
zegangen waren, so erlangte in dem folgenden Jahre 1892 der vorgelegte
Handelsvertrag mit Oesterreich trotz energischer Opposition eines
grossen Teiles der Grossgrundbesitzer die überwiegende Majorität im
Reichstage. Der Zoll für Brotgetreide wurde auf 31/, Mk. ermässigt.
Oesterreich setzte seine Zölle auf Textilwaren um ca. 20 9% herab und
gewährte für Eisen, Glas-, "Thonwaren, besonders für Maschinen nicht
unbedeutende Ermässigungen, wofür Deutschland namentlich eine An-
zahl Halbfabrikate, aber auch fertiger Waren zu einem niedrigeren Satze
in das Land hineinliess. Auf dieser Basis gelangte die Regierung noch
mit verschiedenen anderen Ländern, so mit Rumänien und Serbien
zu einer angemessenen Zolleinigung. Nur mit Russland war diese zu-
nächst nicht zu erreichen; vielmehr entspann sich ein verschärfter Zoll-
kampf, indem Russland Deutschland nicht die Begünstigungen gewähren
wollte, die es Frankreich eingeräumt hatte. Darauf antwortete Deutsch-
land mit einem Zuschlage von 50%, auf russische Waren, das schloss
für Brotgetreide einen Zoll von 7 bis 7,50 Mk. pro Doppelzentner ein,
der vollständig prohibitiv wirkte und von seiten Russlands abermals
Gegenschläge hervorrief. Beide Länder litten erheblich unter diesem
Verhältnis, aber erst im Februar 1894 gelang es zu einer Einigung zu
kommen, worauf der nene Handelsvertrag vom 20. März 1894 basierte.
Damit war denn bis zum Ablauf des Jahres 1903 der Handelsverkehr
mit dem Auslande geregelt und festgelegt. Der Kaiser bezeichnete
öffentlich dies Werk Caprivis als eine rettende "That von höchster Be-
deutung. Der gewaltige Aufschwung, der sich im Laufe der neunziger
Jahre in Deutschland vollzogen hat, ist dadurch wesentlich bedingt, wie
aus allen Handelskammerberichten genügend zu ersehen ist. Andere
Länder, wie namentlich Frankreich, hatten dagegen nur eine unbe-
deutende Steigerung der Ausfuhr, und in manchen Branchen sogar
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