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fähigkeit wieder herzustellen. Macht aber der Besitzer Bankrott und
;st ein angemessener Preis dafür nicht zu erhalten, so verlieren auch
die Hypothekengläubiger einen Teil ihrer Forderungen. Nimmt dieser
Zusammensturz weitgehende Dimensionen an, gehen dadurch die Hypo-
theken grösserer Anstalten, z. B. von Lebensversicherungsgesellschaften
verloren, so kann dadurch eine grosse Zahl von Witwen und Waisen
am die Hülfe in der Not nach dem Tode des Ernährers kommen und
viel Elend verbreitet werden. Es wird deshalb im Interesse der Ge-
zamtheit liegen, derartige Verluste möglichst zu vermeiden.
Es ist einleuchtend, dass deshalb ein prinecipieller Unterschied
zwischen den verschiedenen Produktionszweigen nicht zu machen ist und
dass es sich ebenso notwendig erweisen kann, der Landwirtschaft mit
einem Schutzzoll zu Hülfe zu kommen, wie Bergwerken oder der
Industrie, resp. einzelnen Zweigen der Industrie, nur dass, wie wir sahen,
man auf die Wirkung Rücksicht nehmen muss, die dieser Schutz nach
anderen Richtungen ausübt,
Fälle der Die Schutzzölle allein aber reichen nicht aus, um Produktions-
Jnwirksamkeitzweige zur Blüte zu bringen. Sie werden vielmehr nur eine günstige
der Wirkung zeigen, wenn nicht nur die natürlichen Vorbedingungen dazu
“vorhanden sind, sondern auch die Bevölkerung die nötige Intelligenz,
Unternehmungslust und richtiges Verständnis für die Unternehmungen
zeigt. So lange in der Türkei, in Serbien und Griechenland die Be-
völkerung ohne Fleiss und Betriebsamkeit ist, werden Schutzzölle nicht
eine Anregung zu höherer Leistung bringen, sondern im Gegenteil nur
lie Trägheit fördern. Die höheren Preise werden nur dazu iühren,
dass noch eine grössere Erschlaffung um sich greift und man im alten
Schlendrian weiter verharrt.
Ist daher nicht mit Bestimmtheit zu erwarten, dass ein erhöhter
Schutz angemessen verwertet wird, oder zeigt es sich, dass der bisherige
Schutz entbehrt werden kann, weil der Produktionszweig die Kon-
kurrenz mit dem Auslande ohne Schaden zu ertragen vermag, so wird
der Schutzzoll nur im höchsten Grade ungerecht und schädlich sein,
denn jede Beschränkung der Konkurrenz fördert dann nur die Indolenz
und bringt die Produktion leicht in eine falsche Richtung. Daher hat
es sich oft gezeigt, dass die Beseitigung eines Schutzzolls, durch den
man zuerst den Untergang einer Anzahl Fabriken befürchtete, im Gegen-
teil zu einem allgemeineren Aufschwung führte. Die Erkenntnis, dass
in der bisherigen Weise nicht weiter gewirtschaftet werden könne, be-
wirkt das Eingehen einer Anzahl veralteter Unternehmungen, dagegen
Änden sich dann jüngere Kräfte, die sich zu besonderen Anstrengungen
aufraffen, um der vermehrten Konkurrenz gewachsen zu sein. Das war
in Schleswig-Holstein nach 1866 der Fall, wo es in den deutschen
Zollverein einverleibt wurde; ebenso nach der Einverleibung Ne apels in
Italien. In England nahm die Landwirtschaft nach Beseitigung der
Getreidezölle einen unerwarteten Aufschwung durch den allgemeinen
Uebergang zu Grasbau und Viehzucht.
Ein bestehender Schutzzoll darf nur langsam und mit Vorsicht
aufgehoben werden, da die plötzliche Beseitigung die Gefahr einer inten-
siven Schädigung einer Anzahl Unternehmungen mit sich führt, die auf
Grund der bisherigen Verhältnisse eingerichtet und nur ihnen angepasst
waren. Ihnen muss eine Uebergangsfrist gewährt werden. um sich den