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kaufmännischen Bildungsschulen besondere Handelshochschulen teils
in Verbindung mit der Universität gegründet sind, oder wie in Aachen
im Anschluss an die Technische Hochschule, oder selbständig wie in
Köln. Man kann in Zweifel sein, welche Form die angemessenere
ist. Die Verbindung mit der Universität wird für alle diejenigen von
Wichtigkeit sein, die sich zugleich eine gründlichere juristische und
allgemeine Vorbildung schaffen wollen, bei denen dann auch eine
1öhere Vorbildung vorausgesetzt werden kann. Der Besuch eines Poly-:echnikums
hat dagegen besonderen Wert für diejenigen, die als Kaufleute
sich Fabrikunternehmungen widmen wollen, für welche mithin
auch eine technische Vorbildung von Bedeutung ist. Am wenigsten
dürfte am Platze sein, dieselben völlig zu isolieren, auch wenn der Ort
als grössere Handelsstadt nach anderen Richtungen für den Kaufmann
sine besondere Anziehungskraft besitzt, denn es kann mit denselben
Mitteln naturgemäss nur viel weniger geleistet werden, als im Anschluss
an ein Institut, welches die meisten der nötigen Lehrkräfte ohnehin
bereits besitzt. Für diejenigen Kaufleute, die in Stellung sind und
nur nebenbei einige Vorlesungen hören wollen, sind offenbar nicht bezondere
Akademien nötig, sondern für diese kann in anderer Weise
gesorgt werden.
Organe der Das erste Organ der Handelspolitik ist das Handelsministe-Tandelspolitik,rium,
oder die betreffende Abteilung in einem anderen Ministerium. In
Preussen wurden 1810 bei der Organisation der selbständigen Ministerien
die Handelsangelegenheiten dem Ministerium des Innern überwiesen.
Im Jahre 1848 wurde ein besonderes Ministerium für Handel,
Sewerbe und öffentliche Arbeiten davon abgezweigt, dem auch das
zanze Bergwesen unterstellt wurde. 1878 teilte man dieses wiederum
in ein besonderes Ministerium der öffentlichen Arbeiten, inbesondere
Eisenbahnen, und das Ministerium für Handel und Gewerbe. Bis 1890
war das Berg-, Hütten- und Salinenwesen dem Ministerium für öffentüiche
Arbeiten zugewiesen, fiel dann aber wieder an das Handelsministerium
zurück. 1880 wurde als gutachtliches Zentralorgan für volkswirtschaftliche
Angelegenheiten der Volkswirtschaftsrat geschaffen, der
aus 75 Mitgliedern besteht, von denen 30 von dem Könige beliebig
ernannt, 45 von Handelskammern, landwirtschaftlichen Vereinen ete.
ihm in doppelter Zahl präsentiert werden. KEine besondere Abteilung
lesselben besteht für den Handel.
Die meisten Organe für innere Handelsangelegenheiten, welche
direkt von dem Ministerium ressortieren, sind mit anderen Verwaltungsarganen
verbunden. In dem Auslande sind dagegen selbständige Ver-‚reter
der Handelsinteressen in den Konsuln vorhanden, welche in
allen Ländern eine wachsende Bedeutung haben. Sie unterscheiden sich
in kaufmännische und Berufskonsuln, von denen die ersteren aus anzesehenen
Kanfleuten im Auslande ausgewählt sind, um die Vertretung
der Regierung zu übernehmen, den Inländern den nötigen Schutz und
Unterstützung zukommen zu lassen und ausserdem auf Verlangen Ausxunft
über die Verhältnisse des betreffenden Landes zu verschaffen.
Naturgemäss werden hierzu in erster Linie Inländer herangezogen, indessen,
wo solche in angemessener Qualität nicht vorhanden sind, auch
Ausländer, Die Gefahr liegt dabei vor, dass dieselben durch ihre
Geschäftstätigkeit in ihren persönlichen Interessen mit der Konsulats-Konsulate,