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Desterreich,
Frankreich.
zum Verkauf der Staatsbahnen an das Reich ermächtigen liess. Die
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen sind dagegen Eisenbahnen des
Reiches, nicht des Landes Elsass-Lothringen.
In Oesterreich hatte Professor von Gerstner schon im Jahre
1824 die Konzession zum Bau einer Bahn erhalten, welche die Donau
mit der Moldau verbinden sollte. Sie wurde 1832 vollendet und ist dio
erste grössere Eisenbahn auf dem europäischen Kontinente gewesen, die
aber zuerst nur mit Pferden betrieben wurde. Die erste Lokomotiven-
bahn in Oesterreich ist 1837, die erste in Ungarn 1846 eröffnet.
Von’ 1841—54 sind dann hauptsächlich Staatsbahnen geschaffen, wo-
„auf wieder die Konzessionierung von Privatbahnen in den Vorder-
grund trat, zum Teil unter der Uebernahme einer Zinsgarantie durch
den Staat. Da sich hierbei viele Unzuträglichkeiten herausstellten, und
der Staat erhebliche Zubussen zu leisten hatte, wurde durch Gesetz
vom 14. Dezember 1877 der Staat ermächtigt, garantierte Eisenbahnen
in eigenen Betrieb zu übernehmen, wenn dieselben unzulängliche Rein-
erträge lieferten. So ist dann allmählich über die Hälfte der Bahnen in
Staatsbetrieb übergegangen. In Ungarn wurden eine lange Zeit die Bahnen
fast ausschliesslich von Privaten gebaut. 1880 begann der Staat mit
lem Erwerbe von Privatbahnen und schon im Jahre 1898 befanden
sich über 8000 km Hauptbahnen und 5000 km Lokalbahnen in der
Hand des Staates. Belgien hat, wie erwähnt, von Anfang an den
Bau der Bahnen von seiten des Staates in die Hand genommen.
In Frankreich ist dagegen von Anfang an ein staatlich organi-
siertes Privateisenbahnmonopol ausgebildet. Sechs grosse Aktiengesell-
schaften haben das ganze französische KEisenbahnnetz in der Hand mit
33417 km (1. April 1899), während sich seit 1878 daneben ein kleines
Staatebahnnetz mit 2813 km entwickelt hat. Jede der Gesellschaften
amfasst ein besonderes grosses Territorium, so dass sie sich nicht in
besonderer Weise Konkurrenz machen. Eben deshalb hat jede Gesell-
schaft eine ausserordentliche Selbständigkeit und beherrscht den be-
treffenden Landesteil. Für die Regierung ist es ungemein schwer, ja
in der Hauptsache unmöglich gewesen, einen ausreichenden Einfluss
auf dieselben zu gewinnen.
Schon früher als irgend ein anderes Land hat man in Frankreich
ginen einheitlichen Plan zum Ausbau der Eisenbahnen geschaffen. Dies
geschah durch Gesetz vom 11. Juni 1842. Nach demselben sollten
Staat, Gemeinde und Aktiengesellschaften sich vereinigen, um in mög-
lichst kurzer Zeit ein Eisenbahnnetz in dem ganzen Lande herzustellen,
dessen Betrieb durch Private unter Staatsaufsicht erfolgen sollte. An-
fangs bestand eine grössere Zahl von Gesellschaften. Napoleon II.
begünstigte die Fusion in 6 Gesellschaften, denen er die Konzession
bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts verlängerte, worauf‘ die ganzen
Bahnen ohne Entgelt in die Hand des Staates übergehen sollten. Die
Folge davon war, dass die Gesellschaften nur so weit mit dem Ausbau
vorgingen, als es ihrem Interesse entsprach, und nur durch ausgedehnte
Konzessionen und Unterstützungen des Staates waren sie zu einer ent-
sprechenden Ergänzung des Bahnnetzes zu: bewegen. Da sich auch
ausserdem in dem Betriebe viele Unzuträglichkeiten herausstellten, be-
yann die Regierung 1878 durch Ausbau eines Staatsbahnnetzes den
alten Unternehmungen Konkurrenz zu machen. Aber schon im Jahre