480
in stärkerem Masse gewachsen ist. Die Grundlage hierfür bietet natürlich
die Hebung der persönlichen Leistungsfähigkeit der produktiven
Bevölkerung im Durchschnitte, so dass sie mit den vorhandenen
Mitteln mehr zu erreichen vermag: in der Landwirtschaft durch ratio-1ellere
Ackerwirtschafi, zweckmässigere Ernährung und Züchtung des
Viehstandes, besonders aber durch Beschaffung neuer Hilfsmittel und
Entdeckung neuer wirksamerer Wirtschaftsmethoden, in der Industrie
lurch Hinzuziehung von Maschienen, Motorkräften, welche die Arbeitssraft
des Einzelnen zu vervielfältigen vermögen. Aber freilich die
Schaffung neuer Güter allein ist nicht ausschlaggebend, es muss auch
Bedarf hierfür vorhanden sein und dadurch das Produkt einen entsprechenden
Wert erhalten. Darin lag der Fehler der alten Schule,
Malthus und Ricardo an der Spitze, dass sie diesen Bedarf in der
Hauptsache als feststehend und beschränkt ansahen, während derselbe
namentlich auf einer höheren Kulturstufe fortdauernd an Ausdehnung
zewinnen kann und durch die ausserordentliche Entwicklung der
Lebensansprüche, namentlich im letzten Jahrhundert, gewonnen hat.
Dadurch sind auch der wachsenden Bevölkerung immer neue Aufgaben
gestellt, so dass sie trotz der gewaltigen Steigerung der Produktion
ausreichende Beschäftigung und Absatz gefunden hat. Aber freilich
ist hier noch ein weiteres Moment hinzugetreten, welches gerade in
der neueren Zeit immer höhere Bedeutung gewonnen hat, das ist die
Arbeit für den Export, indem eine Menge Waren im Auslande einen
höheren Wert hatten, und durch den Verkauf in das Ausland die heimische
Arbeit besser bezahlt wurde. So ist nach dieser Richtung auch für
die Zukunft noch eine bedeutende Ausdehnung möglich und eine Grenze
schwer abzusehen. . .
Diese erwähnten Momente waren hier nur anzudeuten, nicht aber
ausführlich zu behandeln. Dagegen sind zwei Massregeln der unmittelbaren
Finwirkung hier zur Sprache zu bringen, d. s. die staatliche
Ehebeschränkung und die Wanderungen, sowohl die Binnenwanderungen
zur Ausgleichung der Volksdichtigkeit und Verteilung der Arbeitskräfte,
als auch die Auswanderung als Mittel, die heimische UVeberfülle
zu vermindern.
Rinspruchsrecht
des
Staates,
Die Ehebeschränkung aus wirtschaftlichen und
sanitären Gründen.
Ss 89.
Schon aus dem bisher Gesagten geht genugsam hervor, von
welch’ ausserordentlicher Bedeutung der Akt der Kheschliessung für
die Familie ist, welcher dadurch ein neues Glied zuwächst, für die
Gemeinde, die möglicherweise mit für den Unterhalt zu sorgen hat,
ünd schliesslich für den Staat, denn dessen Gedeihen ist durch die
Bevölkerungsverhältnisse bedingt, welche wieder auf der Ehe beruhen,
Wenn man daher anerkennt, dass die Gesamtheit wie der Staat höhere
Kulturaufgaben zu erfüllen haben, und dass der Staat die Interessen der
Gesamtheit zu wahren berufen ist, denen die Privatinteressen unterzuırdnen
sind, so wird man auch einräumen müssen, dass die Eheschliessung
nicht als ein Urrecht des Menschen anzusehen und unter
allen Umständen seinem freien Ermessen zu überlassen ist. sondern